Steffen Born Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine garantierte BU-Rente von 1.000 € für nur 27,85 € monatlich z.B. für einen 30-jährigen Diplom-Betriebswirt, Nichtraucher, bis Alter 65 Jahre

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Berufsunfähigkeitsversicherung
Sichert Ihre Existenz

Egal ob Sie angestellt, selbstständig tätig oder verbeamtet sind: Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, fehlt ein großer Teil des Einkommens. Im schlimmsten Fall kostet ein einziges Ereignis die Existenz der ganzen Familie. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Basler Agentur Steffen Born in Wiesbaden ermöglicht hier die passgenaue Absicherung der eige-nen Arbeitskraft zu erstklassigen Konditionen.

Berufsunfähigkeit und ihre Folgen

Eine Berufsunfähigkeit kommt für Betroffene meistens unerwartet und ohne Möglichkeit, rechtzeitig passende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Entsprechend schwerwiegend sind die finanziellen Folgen, vor allem durch das reduzierte oder sogar wegfallende Einkommen. Als Beamter fehlen Ihnen im Falle der Dienstunfähigkeit rund 50 Prozent der laufenden Bezüge, was schnell zu einer wirtschaftlichen Schieflage führt.

Das gilt, wenn mehrere Personen auf Ihr Einkommen angewiesen sind. Der rechtzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier der einzige Weg, um schwerwiegende Belastungen zu verhindern.

Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, die entstehende Versorgungslücke auszugleichen. Wir ermitteln zusammen mit Ihnen den monatlichen Finanzbedarf und wählen die Rente dementsprechend aus. Wichtig dabei ist für Sie, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig überprüfen. Sie sollten darauf achten, ob die vereinbarte Rente die Versorgungslücke im Fall der Fälle nach wie vor schließt.

Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?

Bei der Definition der Berufsunfähigkeit richten wir uns nach Marktstandard. Demnach sind Sie berufsunfähig, wenn Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht mehr nachgehen können und die Beeinträchtigung mindestens 50 Prozent beträgt. Dabei ist die regelmäßige Arbeitszeit maßgeblich.

Der Schutz der Basler Berufsunfähigkeitsversicherung für den Raum Wiesbaden bleibt bestehen, wenn Sie beispielsweise in Elternzeit sind. In diesem Fall ist der vor der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf für die Ermittlung der Berufsunfähigkeit maßgeblich und Sie können sicherstellen, dass Ihre tatsächliche Tätigkeit abgesichert ist.

Wichtig: Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit spielt es für uns keine Rolle, welcher Tätig-keit Sie beim Abschluss der Police nachgegangen sind. Es kommt auf den konkreten Beruf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit an. Auch wenn Sie Ihre BUV zu Zeiten einer wenig riskanten Tätigkeit abgeschlossen haben und später zum Beispiel in einen körperlich belastenden Handwerksberuf wechseln, ändert sich an Versicherungsschutz und Beitrag nichts.

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Die abstrakte und konkrete Verweisung
Achten Sie auf Fallstricke

Auch wenn die abstrakte Verweisung heute in immer weniger Versicherungsverträgen enthalten ist, sollten Sie die Unterschiede zwischen ihr und der konkreten Verweisung kennen. Denn nur so vermeiden Sie Fallstricke, die im Zweifel zum Ausschluss der Versicherungsleistungen führen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.

Abstrakte Verweisung

Bei der abstrakten Verweisung behält sich die Berufsunfähigkeitsversicherung das Recht vor, Sie abstrakt an einen anderen Beruf zu verweisen. Zunächst wird hier die Berufsunfähigkeit im aktuellen Beruf festgestellt. Kommt der Versicherer zu dem Schluss, dass es eine andere Tätigkeit gibt, der Sie theoretisch nachgehen könnten, kann er Sie an diesen Job verweisen.

Das Problem: Bei der abstrakten Verweisung kommt es nicht darauf an, ob es in Ihrer Umgebung überhaupt entsprechende Stellenangebote gibt. Maßgeblich ist einzig und allein die theoretische Möglichkeit zur Ausübung eines anderen Berufs. Ist diese vorhanden, erhalten Sie keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wir möchten, dass Sie im Fall der Fälle nicht im Regen stehen. Daher verzichten wir in allen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Basler Agentur Steffen Born in Wiesbaden auf die abstrakte Verweisung. So ist immer der tatsächliche Beruf versichert – ohne „Ausweichmöglichkeiten“. 

Konkrete Verweisung

Anders als bei der abstrakten kommt es bei der konkreten Verweisung nicht auf die theoreti-sche Möglichkeit einer anderweitigen Berufsausübung an. Es kommt auf die Voraussetzung an, dass Sie sich selbst dazu entscheiden, einer neuen Tätigkeit nachzugehen. Hierzu werden Sie aber nicht verpflichtet.

Zunächst erhalten Sie hier alle Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, solange die Berufsunfähigkeit besteht. Entscheiden Sie sich, einen neuen Job anzunehmen, wird die Berufsunfähigkeit anschließend sorgfältig geprüft. Kommen wir dabei zu dem Schluss, dass der neue Beruf hinsichtlich Einkommen und gesellschaftlicher Stellung Ihrer früheren Tätig-keit entspricht, stellen wir die Leistungen ein.

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Pluspunkte und Leistungen unserer BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört unabhängig von der Art der Tätigkeit zu den wichtigsten Policen für alle Berufstätigen. Sie ist die einzige Police, die den konkreten Beruf beziehungsweise den Verlust der Arbeitsfähigkeit passgenau absichern kann.

Dabei überzeugen wir unter anderem mit folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Versichert ist der zuletzt ausgeübte Beruf, ohne Einschränkungen. Es spielt keine Rolle, welcher Tätigkeit Sie zum Abschlusszeitpunkt nachgegangen sind.
  • Wir leisten auch, wenn Sie die Berufsunfähigkeit selbst mitverschuldet haben. Das ist etwa bei riskanten Sportarten und Süchten wie Rauchen oder Alkoholkonsum der Fall.
  • Sie entscheiden, wie hoch die monatliche BU-Rente im Fall der Fälle ausfallen soll und wie lange der Vertrag läuft. Anpassungen sind jederzeit möglich.
  • Durch die anlassbezogene Nachversicherungsgarantie haben Sie bei bestimmten Ereignis-sen, etwa dem Abschluss des Studiums oder der Geburt eines Kindes, die Möglichkeit, Ihre Versicherungsleistungen ohne erneute Prüfung der Gesundheit an die geänderten Le-bensverhältnisse anzupassen.
  • Wird die Berufsunfähigkeit erst später festgestellt, erhalten Sie die BU-Rente rückwirkend ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Eintritts der Beeinträchtigung.
  • Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Mit diesem Baustein sind Sie versichert, wenn Sie für vo-raussichtlich mehr als sechs Monate arbeitsunfähig („krankgeschrieben“) sind. Auch dann wird die BU-Rente bis zu 36 Monaten ausgezahlt.

Möchten Sie mehr über die Berufsunfähigkeitsversicherung der Basler Agentur Steffen Born in Wiesbaden oder eine andere Versicherung für Privatpersonen und Geschäftskunden erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin zur Beratung oder lassen Sie sich ein kostenfreies und unverbindliches Angebot von uns erstellen. Das Team der Basler freut sich auf Ihren Besuch!

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