Mit der Bestands- und Innovationsgarantie sagt das Unternehmen bereits heute seinen Kunden zu, den Versicherungsschutz automatisch anzupassen, sobald sich die eigenen Versicherungsbedingungen verbessern. Weiterhin versichern die Basler Versicherungen Glasbruchrisiken zu, die bei einem Versicherungswechsel durch die Vorgesellschaft bereits eingeschlossen waren und im Deckungsumfang der Basler Bedingungen nicht enthalten sind. Auch nicht aufgeführte Risiken, die aber bei anderen am deutschen Markt aktiven Versicherungsunternehmen versichert sind, werden im Schadenfall reguliert.
„Die Basler ist der erste Versicherer auf dem deutschen Markt, der in der Glasversicherung eine Bestands- und Innovationsgarantie einführt“, sagt Thilo Hahn, Leiter Privatmarkt der Basler Versicherungen. „Dass dieser Baustein zudem bereits in die Ambiente Top-Deckung integriert ist, macht das Ganze zudem zu einer runden Sache.“
Im Premium-Tarif Ambiente Top sind nun auch Entschädigungsgrenzen deutlich verbessert. So sind beispielsweise Zusatzkosten für die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Beschlägen etc., die im Rahmen der Erneuerung einer Scheibe entstehen, ohne eine Schadenobergrenze mitversichert.
1. Immer den am Markt aktuellsten Versicherungsschutz
Die Bestands- und Innovationsgarantie setzt sich aus drei Einzelbestandteilen zusammen:
- Die Bestandsgarantie: Bei einem Versicherungswechsel leistet die Basler für alle Glasrisiken, die im bisherigen Vertrag beim Vorversicherer eingeschlossen waren.
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Die Marktinnovationsgarantie: Ein von der Basler nicht versicherter Schaden wird trotzdem reguliert, sofern es einen anderen Versicherer am deutschen Markt gibt, der diese Deckung beitragsfrei mitversichert.
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Die Innovationsgarantie: Wenn sich die Vertragsbedingungen der Basler verbessern, wird der Versicherungsschutz automatisch angepasst.
2. Bestehende Versicherungsleistungen erweitert
Neben der Aufnahme der BIG in den Deckungsumfang der Ambiente Top-Deckung wurden auch bereits existierende Leistungen deutlich verbessert:
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Entschädigung für die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien, ohne Begrenzung durch eine Entschädigungsgrenze.
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Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen, ohne Begrenzung durch eine Entschädigungsgrenze.
Basler Versicherungen
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