Pressemitteilungen Berufsunfähigkeitsversicherung: Basler senkt Prämien für Meisterberufe
Hamburg, 1. Oktober 2019. In den vergangenen Jahren haben sich die Berufsbilder in den handwerklichen Berufen stark verändert. Häufig sind Handwerksmeister mit der Beratung ihrer Kunden oder mit Bürotätigkeiten beschäftigt. Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist damit geringer als das ihrer Kollegen in der Werkstatt. Die Basler Lebensversicherungs-AG hat diesen Wandel in ihren Tarifen berücksichtigt und die BU-Prämien für viele Meister-berufe gesenkt, etwa für Augenoptiker, Informationstechniker, Elektrotechniker und Kfz-Mechatroniker. Ein Augenoptikermeister zahlt für eine garantierte BU-Monatsrente von 1.000 Euro statt bisher rund 57 Euro jetzt nur noch 34 Euro monatlich, ein Kfz-Meister statt 68 Euro nur noch rund 60 Euro. Die verbesserten Prämienangebote gelten ab dem 1. Oktober.
10.000 Euro Zuschuss bei Umorganisation des Arbeitsplatzes

Neu ist auch die Zahlung einer einmaligen Umorganisationshilfe für Freiberufler und Selbstständige, wenn dadurch eine Berufsunfähigkeit verhindert werden kann. Oft möchten Freiberufler und Selbständige trotz Krankheit oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen ungern ihren Betrieb aufgeben oder nicht mehr mitarbeiten. Um dies zu verhindern, bietet die Basler Lebensversicherung eine Einmalzahlung für die Umorganisation beziehungsweise Umgestaltung des Arbeitsplatzes in Höhe von sechs Monatsrenten an, maximal bis zu 10.000 Euro. Der Inhaber eines Handwerksbetriebs könnte beispielsweise körperliche Tätigkeiten auf einen Mitarbeiter übertragen und stattdessen mehr Büro- und Organisationtätigkeiten übernehmen. Jeder Einzelfall wird entsprechend der individuellen wirtschaftlichen und innerbetrieblichen Situation geprüft. 

Neben der Umorganisationshilfe verzichtet die Basler Lebensversicherungs-AG komplett auf eine Prüfung der Umorganisation, wenn 
1. der Betrieb des Versicherten weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt oder
2. der Versicherte eine akademische Ausbildung abgeschlossen hat und mindestens 90 Prozent seiner Arbeitszeit aus organisatorischen oder kaufmännischen Tätigkeiten besteht.
In diesen Fällen muss nicht nachgewiesen werden, dass der Betrieb umorganisiert werden kann, was die Leistungsprüfung erheblich beschleunigt.

Bis zu 24 Monate Beitragspause bei vollem Versicherungsschutz

Elternzeit oder Arbeitslosigkeit führen häufig zu Einkommenseinbußen. Wenn dann das Geld knapp wird, können bei dem Tarif Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung die Beiträge für bis zu 24 Monate bei vollem Versicherungsschutz ausgesetzt werden. Die gestundeten Beiträge können nach der Pause zinslos zurückgezahlt werden.

Express-Service auch im Jahresendgeschäft

Die Basler bietet auch im Jahresendgeschäft die Möglichkeit an, im Rahmen der Risikovoranfragen für Berufsunfähigkeitsversicherungen den Gesundheitszustand im Vorfeld zu prüfen. Dabei wird ein verbindliches Votum innerhalb von 72 Stunden ausgesprochen, sodass eine BU-Express-Policierung möglich ist.
Weitere Infos finden Sie auf der Website der Basler Vertriebsservice AG.

Kontakt

Thomas Klein
Pressesprecher/Leiter Unternehmenskommunikation
Basler Straße 4
61352 Bad Homburg
Telefon: +49 (0) 6172-13 3281
E-Mail: presse@basler.de
Internet: www.basler.de

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