Eine Warentransport-Versicherung deckt Schäden an Waren ab, die während der Beförderung entstehen und für die das Transportunternehmen nur teilweise oder nicht verantwortlich gemacht werden kann. Die Warentransport-Versicherung ist insofern für jeden Betrieb sinnvoll,
- der Waren herstellt, verarbeitet oder handelt.
- der Roh-, Halb- oder Fertigprodukte (Güter) bezieht oder versendet.
Es gibt 4 Hauptarten von Fracht- bzw. Transportversicherungen:
- Warentransport -Versicherung: finanzielle Absicherung bei Transportschäden an Waren, für die das beauftragte Transportunternehmen nur begrenzt oder nicht haftbar ist.
- Verkehrshaftungsversicherung, z. B. die Frachtführer-Haftungsversicherung: deckt Schäden an fremden Waren während des Transports ab.
- Werkverkehrs-Versicherung: finanzieller Schutz für den Transport eigener Waren mit eigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen.
- Kaskoversicherung: Versicherung des Transportmittels (Schiff oder Flugzeug).
Transportunternehmen haften für Schäden an Waren während der Beförderung, auch bei Verlust oder Diebstahl. Diese Verkehrshaftung ist durch Gesetze und internationale Abkommen geregelt. So schreibt der §7a des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) u.a. die Frachtführer-Haftungsversicherung für Frachtführerinnen bzw. Frachtführer verpflichtend vor, die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen im Einsatz haben.
Allerdings ist vielen Unternehmen nicht bewusst, dass die Haftung des Transportunternehmens begrenzt oder in einigen Fällen ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die auftraggebenden Unternehmen im schlimmsten Fall auf den Kosten für den Schaden sitzenbleiben.
Nach dem Handelsgesetzbuch ist die maximale Haftungshöhe für einen Transport innerhalb Deutschlands begrenzt. Sie wird mithilfe des Gewichts der Ware ermittelt. Die Höhe des Schadenersatzes wird wie folgt berechnet: Gewicht der Ware multipliziert mit der künstlichen Währungseinheit „Sondererziehungsrechte“ (SZR). 1 SZR entspricht dabei ca. 1,20 EUR. Die Regelhaftung ist auf maximal 8,33 SZR je Kilogramm (kg) bzw. ca. 10 EUR je kg begrenzt.
Berechnung der gesetzlich definierten Haftungshöhe:
Gewicht in kg X max. 8,33 SZR
Ein nach dem Gewicht berechneter Schadenersatz mag für eine Lkw-Ladung Chips-Tüten ausreichen. Bei deutlich teureren Waren sieht das oft anders aus. Nehmen wir als Beispiel Computerplatinen im Wert von 1 Million EUR:
Warenwert der Platinen: 1 Mio. EUR
Gewicht: 1.000 kg
Nach obiger Rechenformel:
1.000 kg x 10 EUR
Maximaler Schadenersatz: 10.000 EUR
Im Schadenfall müsste der auftraggebende Betrieb Kosten in Höhe von 990.000 EUR selbst tragen.
Gesetzlich definierte Höchsthaftungsgrenzen je nach Schadenart:
Güterschäden | Lieferfristüberschreitung | Sonstige Vermögensschäden | |
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National | Bis zu 8,33 SZR* je kg Rohgewicht des Gutes bzw. bei einer vertraglichen Haftung bis zu 40 SZR* | Maximal der 3-fache Frachentgelt | Bis zum 3-fachen Betrag wie bei einem Verlust |
Grenzüber-schreitend | Bis zu 8,33 SZR* je kg Rohgewicht des Gutes | Maximal bis zur Höhe des Frachtentgelts | Keine Haftung für Vermögensschäden |
* 1 SZR – künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds (1 SZR = ca. 1,20 EUR)
Es gibt Fälle und Ereignisse, die die Haftung der Frachtführerin bzw. des Frachtführers gänzlich ausschließen. Das gilt für Schäden, die verursacht wurden durch:
- Naturkatastrophen
- Krieg
- Terroranschlag
- Streik
- Be- oder Entladen vom Absender oder Empfänger
In diesen Fällen würden Geschädigte leer ausgehen.
Im Schadenfall bietet die Frachtführer-Haftungsversicherung nur begrenzten oder gar keinen Schutz. Damit ist sie nur eine Grunddeckung für die geschädigten Unternehmen. Mit der Warentransport-Versicherung sind die Auftraggeber:innen eines Transports auf der sicheren Seite. Sie leistet im Schadenfall Ersatz in tatsächlicher Höhe. Dabei wird der finanzielle Verlust unabhängig vom Gewicht (s.o.) ermittelt und ersetzt.