Newsroom So erklären Sie als Makler:in, warum eine Warentransport-Versicherung wichtig ist
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10. Juli 2024 Transportversicherung
Warentransport-Versicherungen sind sinnvoll und doch glauben viele, keine zu benötigen. Erfahren Sie, wie Sie als Versicherungsmakler:in mit Fakten und einer einfachen Rechnung Ihre Kund:innen von einer Warentransport-Versicherung überzeugen.
Inhalt Was ist eine Warentransport-Versicherung? Überblick: Die wichtigsten Transportversicherungen Irrglaube: Die Frachtführer-Haftungsversicherung des Transportunternehmens reicht aus Problem 1: Haftung der Frachtführerin, bzw. des Frachtführers ist gesetzlich limitiert Problem 2: In vielen Fällen haftet die Frachtführerin, bzw. der Frachtführer gar nicht Die Warentransport-Versicherung schließt Lücken der Frachtführer-Haftungsversicherung
Was ist eine Warentransport-Versicherung?

Eine Warentransport-Versicherung deckt Schäden an Waren ab, die während der Beförderung entstehen und für die das Transportunternehmen nur teilweise oder nicht verantwortlich gemacht werden kann. Die Warentransport-Versicherung ist insofern für jeden Betrieb sinnvoll,

  • der Waren herstellt, verarbeitet oder handelt.
  • der Roh-, Halb- oder Fertigprodukte (Güter) bezieht oder versendet.
     
Überblick: Die wichtigsten Transportversicherungen

Es gibt 4 Hauptarten von Fracht- bzw. Transportversicherungen:

  • Warentransport -Versicherung: finanzielle Absicherung bei Transportschäden an Waren, für die das beauftragte Transportunternehmen nur begrenzt oder nicht haftbar ist.
  • Verkehrshaftungsversicherung, z. B. die Frachtführer-Haftungsversicherung: deckt Schäden an fremden Waren während des Transports ab.
  • Werkverkehrs-Versicherung: finanzieller Schutz für den Transport eigener Waren mit eigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen. 
  • Kaskoversicherung: Versicherung des Transportmittels (Schiff oder Flugzeug).
Irrglaube: die Frachtführer-Haftungsversicherung des Transportunternehmens reicht aus

Transportunternehmen haften für Schäden an Waren während der Beförderung, auch bei Verlust oder Diebstahl. Diese Verkehrshaftung ist durch Gesetze und internationale Abkommen geregelt. So schreibt der §7a des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) u.a. die Frachtführer-Haftungsversicherung für Frachtführerinnen bzw. Frachtführer verpflichtend vor, die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen im Einsatz haben.

Allerdings ist vielen Unternehmen nicht bewusst, dass die Haftung des Transportunternehmens begrenzt oder in einigen Fällen ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die auftraggebenden Unternehmen im schlimmsten Fall auf den Kosten für den Schaden sitzenbleiben.

Hier finden Sie alle anwendbaren Vorschriften für die Verkehrshaftung. Link öffnet in einem neuen Tab
Problem 1: Haftung der Frachtführerin, bzw. des Frachtführers ist gesetzlich limitiert

Nach dem Handelsgesetzbuch ist die maximale Haftungshöhe für einen Transport innerhalb Deutschlands begrenzt. Sie wird mithilfe des Gewichts der Ware ermittelt. Die Höhe des Schadenersatzes wird wie folgt berechnet: Gewicht der Ware multipliziert mit der künstlichen Währungseinheit „Sondererziehungsrechte“ (SZR). 1 SZR entspricht dabei ca. 1,20 EUR. Die Regelhaftung ist auf maximal 8,33 SZR je Kilogramm (kg) bzw. ca. 10 EUR je kg begrenzt.

Berechnung der gesetzlich definierten Haftungshöhe:
Gewicht in kg X max. 8,33 SZR

Ein nach dem Gewicht berechneter Schadenersatz mag für eine Lkw-Ladung Chips-Tüten ausreichen. Bei deutlich teureren Waren sieht das oft anders aus. Nehmen wir als Beispiel Computerplatinen im Wert von 1 Million EUR: 

Warenwert der Platinen: 1 Mio. EUR
Gewicht: 1.000 kg

Nach obiger Rechenformel:
1.000 kg x 10 EUR

Maximaler Schadenersatz: 10.000 EUR

Im Schadenfall müsste der auftraggebende Betrieb Kosten in Höhe von 990.000 EUR selbst tragen.

Gesetzlich definierte Höchsthaftungsgrenzen je nach Schadenart:

  Güterschäden Lieferfristüberschreitung Sonstige Vermögensschäden
National Bis zu 8,33 SZR* je kg Rohgewicht des Gutes bzw. bei einer vertraglichen Haftung bis zu 40 SZR* Maximal der 3-fache Frachentgelt Bis zum 3-fachen Betrag wie bei einem Verlust
Grenzüber-schreitend Bis zu 8,33 SZR* je kg Rohgewicht des Gutes Maximal bis zur Höhe des Frachtentgelts Keine Haftung für Vermögensschäden

* 1 SZR – künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds (1 SZR = ca. 1,20 EUR)

Problem 2: In vielen Fällen haftet die Frachtführerin, bzw. der Frachtführer gar nicht

Es gibt Fälle und Ereignisse, die die Haftung der Frachtführerin bzw. des Frachtführers gänzlich ausschließen. Das gilt für Schäden, die verursacht wurden durch:

  • Naturkatastrophen
  • Krieg
  • Terroranschlag
  • Streik
  • Be- oder Entladen vom Absender oder Empfänger

In diesen Fällen würden Geschädigte leer ausgehen.

Die Warentransport-Versicherung schließt die Lücke der Frachtführer-Haftungsversicherung

Im Schadenfall bietet die Frachtführer-Haftungsversicherung nur begrenzten oder gar keinen Schutz. Damit ist sie nur eine Grunddeckung für die geschädigten Unternehmen. Mit der Warentransport-Versicherung sind die Auftraggeber:innen eines Transports auf der sicheren Seite. Sie leistet im Schadenfall Ersatz in tatsächlicher Höhe. Dabei wird der finanzielle Verlust unabhängig vom Gewicht (s.o.) ermittelt und ersetzt.

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