Newsroom Risikoversicherung - der neue "Immo-Antrag" Der schnelle Weg, ein Immobiliendarlehen abzusichern!
Hamburg, 6. April 2024. Der Immobilienfinanzierungsmarkt erholt sich allmählich. Das ist ein guter Zeitpunkt, unseren neuen Antrag zur Absicherung von Immobiliendarlehen vorzustellen. Ab dem 06.04.2024 wird dieser in unserem Angebotsrechner hinterlegt sein.

Wir haben unseren Antrag zur Absicherung von Immobiliendarlehen überarbeitet. Die Gesundheitserklärung haben wir gekürzt und konkretisiert, die Tarifauswahl erweitert und die Zielgruppe vergrößert. 

Die wichtigsten Neuerungen fassen wir in drei Punkten zusammen:

1. Tarifauswahl - ab jetzt für alle Tarife möglich!

Der neue Immo-Antrag ist für alle drei Tarife der Baloise Risikoversicherung verwendbar:

  • Tarif RFS mit linear fallender Versicherungssumme
  • Tarif RKS mit konstanter Versicherungssumme
  • Tarif RKP (Premiumtarif) mit konstanter Versicherungssumme
2. Zielgruppe - deutlich erweitert!

Der Immo-Antrag ist für eine wesentlich größere Zielgruppe als bisher einsetzbar:

  • Künftig können auch Darlehen für Sanierungen und Renovierungen abgesichert werden.
  • Weiterhin kann der Immo-Antrag auch für fremdgenutzte Immobilien, die zum Beispiel zur Vermietung gedacht sind, genutzt werden.
  • Für einige attraktive Berufsgruppen wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ingenieure, Architekten oder Apotheker ist auch die Absicherung eines Darlehens zur Gründung oder Übernahme einer Kanzlei, eines Büros oder einer Apotheke vorgesehen.

Die Voraussetzung für die Verwendung des Immo-Antrags ist immer der Abschluss eines Darlehensvertrages. Eine Kopie des Darlehensvertrages inkl. des Tilgungsplans wird als Nachweis benötigt.

040 3599 7979
E-Mail schreiben
Links Zum Produkt Link öffnet in einem neuen Tab
3. Gesundheitserklärung - stark vereinfacht!

Die Gesundheitserklärung haben wir im Vergleich zum bisherigen Immo-Antrag von 5 auf 2 Fragen reduziert und hinsichtlich der Fragestellung stark vereinfacht.

Weiterhin erreichen wir durch die abschließende Aufführung der relevanten Erkrankungen in Frage 2. eine größere Haftungssicherheit für Sie. 

Sämtliche Fragen zu ambulanten Behandlungen in den letzten 2 Jahren und stationären Behandlungen in den letzten 5 Jahren wurden im neuen Antrag in Frage 2  zusammengefasst. Der Abfragezeitraum beträgt jetzt einheitlich 3 Jahre.

Die Frage nach Drogeneinnahme ist ersatzlos entfallen.

Weitere Änderungen

Allgemeine Angaben der versicherten Person - ebenfalls vereinfacht!

Es entfallen folgende Fragen:

  • nach Aufenthalten außerhalb der EU von mehr als 6 Monaten in den nächsten 12 Monaten und
  • nach Risiken im Beruf (Umgang mit Sprengstoff, radioaktiven Substanzen oder Chemikalien, Aufenthalte in Krisengebieten).
Links Zum Produkt Link öffnet in einem neuen Tab
040 3599 7979
E-Mail schreiben
Weitere News