„Das toppt den gewohnt starken Tarif „All-in“ nochmals erheblich. Mit diesen Erweiterungen sind wir leistungsseitig in der Spitze am deutschen Markt“, sagt Thilo Hahn, Leiter Privatmarkt der Basler. Dank der Bestands- und UpdateGarantie verspricht das Unternehmen seinen Kraftfahrtkunden bereits heute, den Versicherungsschutz automatisch anzupassen, sofern sich die eigenen Versicherungsbedingungen künftig verbessern.
Die neu integrierte „Bestands- und UpdateGarantie“ bringt gleicht doppelt Vorteile für den Versicherungsnehmer. Wechselt ein Kunde zur Kfz-Versicherung der Basler, so werden dank der Bestandsgarantie Leistungen aus seinem Vorvertrag, die nicht im Deckungsumfang der Basler enthalten sind, ohne Zuschlag übernommen. Gleiches gilt für die Updategarantie, die eine Aufnahme aller zukünftigen Leistungsverbesserungen der Basler in den Vertrag zusichert. So genießen Kunden über die gesamte Vertragsdauer immer die aktuellsten Leistungen.
Zudem hat die Basler ihre ohnehin schon umfangreichen Assistance-Leistungen zusätzlich erweitert. So werden jetzt unter anderem bei Verlust durch Diebstahl des Kfz Reisedokumente bis zu 260 EUR ersetzt oder ein Darlehen von bis zu 1.500 EUR bei Verlust von Zahlungsmitteln gewährt. Angehoben wurden die Leistungen bei der Hilfe in besonderen Notfällen (auf 500 EUR), Übernachtungskosten (auf 75 EUR/Nacht) und Mietwagenkosten (auf 60 EUR/Tag).
Entsprechend der Basler Produkt-Philosophie wurde der Tarif „All-in“ auch bei den übrigen Leistungen nochmals erheblich aufgewertet. So gelten beispielsweise die 24 Monate Neu- und Kaufwertentschädigung jetzt auch bei Diebstahl. Smart-Repair-Kosten für die immer häufiger auftretenden Parkschäden sind bei einem Selbstbehalt von 50 EUR jetzt bis 500 EUR versichert (zuvor 200 EUR). Und müssen nach Raub oder Einbruchdiebstahl die Schlösser des Pkw ausgetauscht oder umprogrammiert werden, übernimmt die Basler die Kosten in unbegrenzter Höhe. Der Clou: alle Leistungserweiterungen bis auf die „Bestands- und Updategarantie“ sind zudem in den Alttarifen „All-in“ und „Basler mit AutoSchutz Premium“ bestandswirksam.
Thomas Klein
Pressesprecher/Leiter Unternehmenskommunikation
Basler Straße 4
61352 Bad Homburg
Telefon: +49 (0) 6172-13 3281
E-Mail: presse@basler.de
Internet: www.basler.de
Haftungsausschluss
Dieses Dokument wurde von der Helvetia Baloise Gruppe erstellt und darf vom Empfänger ohne die Zustimmung der Helvetia Baloise Gruppe weder kopiert noch abgeändert, angeboten, verkauft oder sonst wie an Drittpersonen abgegeben werden. Es wurden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die hier dargelegten Sachverhalte richtig und alle hier enthaltenen Meinungen fair und angemessen sind. Informationen und Zahlenangaben aus externen Quellen dürfen nicht als von der Helvetia Baloise Gruppe für richtig befunden oder bestätigt verstanden werden. Weder die Helvetia Baloise Gruppe als solche noch ihre Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeitenden sowie Beratende oder sonstige Personen haften für Verluste, die mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung dieser Informationen erwachsen. Die in diesem Dokument dargelegten Fakten und Informationen sind möglichst aktuell, können sich aber in der Zukunft ändern. Sowohl die Helvetia Baloise Gruppe als solche als auch ihre Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeitenden sowie Beratende oder sonstige Personen lehnen jede ausdrückliche oder implizite Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen Informationen ab.
Dieses Dokument kann Prognosen oder andere zukunftsgerichtete Aussagen im Zusammenhang mit der Helvetia Baloise Gruppe enthalten, die naturgemäss mit allgemeinen wie auch spezifischen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind, und es besteht die Gefahr, dass sich die Prognosen, Voraussagen, Pläne und anderen expliziten oder impliziten Inhalte zukunftsgerichteter Aussagen als unzutreffend herausstellen. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Reihe wichtiger Faktoren dazu beitragen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse in hohem Masse von den Plänen, Zielsetzungen, Erwartungen, Schätzungen und Absichten, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, abweichen. Zu diesen Faktoren gehören: (1) Änderungen der allgemeinen Wirtschaftslage namentlich auf den Märkten, auf denen wir tätig sind, (2) Entwicklung der Finanzmärkte, (3) Zinssatzänderungen, (4) Wechselkursfluktuationen, (5) Änderungen der Gesetze und Verordnungen einschliesslich der Rechnungslegungsgrundsätze und Bilanzierungspraktiken, (6) Risiken in Verbindung mit der Umsetzung unserer Geschäftsstrategien, (7) Häufigkeit, Umfang und allgemeine Entwicklung der Versicherungsfälle, (8) Sterblichkeits- und Morbiditätsrate, (9) Erneuerungs- und Verfallsraten von Policen sowie (10) Realisierung von Skalen- und Verbundeffekten. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die vorstehende Liste wichtiger Faktoren nicht vollständig ist. Bei der Bewertung zukunftsgerichteter Aussagen sollten Sie daher die genannten Faktoren und andere Ungewissheiten sorgfältig prüfen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen gründen auf Informationen, die der Helvetia Baloise Gruppe am Tag ihrer Veröffentlichung zur Verfügung standen; die Helvetia Baloise Gruppe ist nur dann zur Aktualisierung dieser Aussagen verpflichtet, wenn die geltenden Gesetze dies verlangen.