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Pressemitteilungen Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung erhält SEHR GUT von Finanztest und erneuert zum 1. Juli 2019 den Tarif
Hamburg, 1. Juli 2019. Die Zeitschrift Finanztest bewertet in ihrer Juli-Ausgabe die Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung mit SEHR GUT und der Note 1,0. Zudem wurde zum 1. Juli 2019 der BU-Tarif der Basler nochmals verbessert.

Die aktuell veröffentlichten Testergebnisse erfassen insgesamt 59 Tarife. Die Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung wurde mit der Note 1,0 bewertet und verbesserte damit das bereits sehr gute Testergebnis aus dem Jahr 2017 (Note 1,5) nochmals.

So schreibt Finanztest in der aktuellen Ausgabe Juli 2019:
"Auswahl. Orientieren Sie sich an den Preisen für unsere Modellkunden. Wählen Sie einen günstigen sehr guten Tarif aus, achten Sie auf den Zahl- und den Tarifbeitrag (Siehe S. 82). Die günstigen sehr guten Angebote mit dem geringsten Abstand zwischen Zahl- und Tarifbeitrag für alle drei Modellkunden haben die Hannoversche, Basler und die Europa."

Wer diesen Ratschlag befolgt, kommt an der Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung nicht vorbei. Die wiederholt sehr gute Bewertung ist für Kunden ein sehr wichtiges Qualitätsurteil und Auswahlempfehlung. Die Tarifgestaltung der Basler erlaubt auch die von Finanztest empfohlene ausreichend hohe Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente.

Nach der umfangreichen Verbesserung der Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung zum 1. April 2019 werden die BU-Tarife nun erneut aufgewertet. Für Schüler wurde die Leistungsdefinition und die Beitragsflexibilität verbessert sowie der Zusatzbaustein InflationsSchutz und die Antragsunterlagen optimiert.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit bei Schülern? Zu dieser Frage gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Die Basler beschreibt die Leistungsdefinition in den Bedingungen jetzt wie folgt:
"Ein Schüler ist berufsunfähig, wenn der Schüler für voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen, zu mindestens 50 Prozent nicht oder nur mit sonderpädagogischer Förderung am Unterricht einer allgemeinbildenden Schule teilnehmen kann ...“  Durch diese Änderung wird Schülern, auch aus Sicht vieler Experten, der bestmögliche Schutz gewährt – der gilt bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit.

Zusätzlich können Schüler beim Wechsel in die gymnasiale Oberstufe eine Prüfung auf Umstufung in eine günstigere Berufsklasse vornehmen lassen, die sogenannte Günstigerprüfung. Eine Schlechterstellung ist nach der Prüfung ausgeschlossen. Es gelten die alten Rechnungsgrundlagen, wie bei Versicherungsbeginn. Auch der Zusatzbaustein Basler InflationsSchutz wurde den Wünschen der Kunden und Vertriebspartner angepasst. Die garantierte Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Rente im Leistungsfall kann jetzt in Höhe von ein, zwei und drei Prozent vereinbart werden; bisher war lediglich die einprozentige Erhöhung möglich.

Seit vielen Jahren legt die Basler großen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit. Die Bedingungstexte wurden diesbezüglich mehrfach ausgezeichnet. Zum 1. Juli 2019 wurden die Antragsunterlagen für die BerufsunfähigkeitsVersicherung neu gestaltet. Auch dies dokumentiert Finanztest mit der besten Note für Antragsunterlagen, u.a. für die Kriterien Kundenfreundlichkeit und Verständlichkeit.

Kontakt

Thomas Klein
Pressesprecher/Leiter Unternehmenskommunikation
Basler Straße 4
61352 Bad Homburg
Telefon: +49 (0) 6172-13 3281
E-Mail: presse@basler.de
Internet: www.basler.de

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