- Schutz für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst vor Regressansprüchen und Schadenersatzforderungen
- Versicherungssumme bis 15 Mio. EUR, auch Gerichtskosten werden übernommen
- Versicherungsschutz auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt und wenn es dort zu Schäden kommt
Die Arbeit im öffentlichen Dienst – ob verbeamtet oder angestellt – wirkt sich auf das Leben anderer Menschen aus, z.B. wenn Sie als Lehrkraft tätig sind oder im Polizeidienst stehen. Missgeschicke sind daher in den meisten Fällen folgenschwer, weil sie fast immer mit einem Schaden für andere enden. Wird der Fauxpas als fahrlässige Handlung eingestuft, werden die Ansprüche vom Arbeitgebenden an Sie weitergegeben. Sorgen Sie deshalb mit unserer Diensthaftpflichtversicherung vor. Sie greift, wenn Regressansprüche bzw. Schadenersatzforderung an Sie gestellt werden.
Sie können unsere Diensthaftpflichtversicherung nur in Kombination mit der Ambiente Top Privat-Haftpflichtversicherung abschließen. Dafür ist für die erste versicherbare Person, z.B. für Sie, die Erweiterung um die Diensthaftpflicht inklusive. Für jede weitere Person ist unsere Diensthaftpflichtversicherung eine Zusatzleistung zur Ambiente Top Privat-Haftpflichtversicherung.
- Schutz vor Regressansprüchen des Arbeitgebers wegen Personen- oder Sachschadens
Auch bei Fahrlässigkeit
- Verlust von fremden Schlüsseln
- Absicherung auch im Ausland
Bis zu 3 Jahre gültig
- Versicherbar sind:
Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst (im Verwaltungsdienst hoheitlich tätig), Lehrer an öffentlichen Schulen aller Art, Erzieher in Kindergärten, Geistliche, Gemeindeschwestern und übrige soziale Berufe im Gesundheitswesen, Beamte und Angestellte in Gewerbeaufsichtsämtern, Forstbeamte und Forstangestellte, Polizeibeamte
- Nicht versicherbar sind:
Ärzte, Amtsärzte und beamtete Ärzte
- Schutz vor Regressansprüchen des Arbeitgebers wegen Personen- oder Sachschadens
Auch bei Fahrlässigkeit
- Verlust von fremden Schlüsseln
- Absicherung auch im Ausland
Bis zu 3 Jahre gültig
- Versicherbar sind:
Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst (im Verwaltungsdienst hoheitlich tätig), Lehrer an öffentlichen Schulen aller Art, Erzieher in Kindergärten, Geistliche, Gemeindeschwestern und übrige soziale Berufe im Gesundheitswesen, Beamte und Angestellte in Gewerbeaufsichtsämtern, Forstbeamte und Forstangestellte, Polizeibeamte
- Nicht versicherbar sind:
Ärzte, Amtsärzte und beamtete Ärzte