Newsroom Baloise Invest Basis - Wachstumschancengesetz Mehr Steuervorteile durch das neue Wachstumschancengesetz
Hamburg, 15. Mai 2024. Das neue Wachstumschancengesetz sieht vor, dass die Steigerung des Besteuerungsanteils der Basisrente bis 2058 gestreckt wird. Lesen Sie jetzt, welche steuerlichen Vorteile für Ihre Kunden daraus entstehen.
Der Besteuerungsanteil wird bis zum Jahr 2058 gestreckt

Bereits seit 2023 liegt die Absetzbarkeit für Altersvorsorgeaufwendungen zur Basisrente bei 100%.

Mit dem neuen Wachstumschancengesetz ergibt sich eine weitere Verbesserung: Der Besteuerungsanteil der Rente aus einer Basisrentenversicherung sollte ursprünglich ab 2040 bei 100% liegen. Dieses wird nun gestreckt auf das Jahr 2058. Erreicht wird das, indem ab 2023 der Besteuerungsanteil nur noch in 0,5- Prozentpunkt-Schritten gesteigert wird (bisher in 1-Prozentpunkt-Schritten).

Zur Erklärung: Hat Ihr Kunde/ Ihre Kundin eine Basisrente abgeschlossen und beginnt die Rente 2038, dann befindet er/sie sich in der Kohorte 90 Prozent (bisher 98 Prozent). Das heißt, 90 Prozent der Rente sind steuerpflichtig und der absolute Betrag, der sich aus den 10 Prozent ergibt, ist lebenslang steuerfrei. Nach der alten Regelung waren es nur 2 Prozent (98 Prozent steuerpflichtig und 2 Prozent steuerfrei).

Dadurch, dass der steuerfreie Wert lebenslang fixiert wird, ist die Auswirkung bedeutend.

Jahr Beitrag steuerlich absetzbar Besteuerungsanteil* bei Rentenbeginn (Kohorte)
2005 60% 50%
2006 62% 52%
...    
2022 94% 82%
2023 100% 82,5%
2024 100% 83%
...    
2038 100% 90%
...    
2058 100% 100%

* §22 Nr. 1 Satz 3 a, aa Einkommensteuergesetz

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