Die Handelsplattform Amazon ist in diesem Jahr auf Ihre Händler mit der folgenden Forderung zugekommen:
"Sie müssen ab einem Jahresumsatz von 5.000 EUR zwingend über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Zudem soll die Handelsplattform als zusätzlicher Versicherter eingeschlossen und von Haftpflichtansprüchen freigestellt werden."
Hintergrund ist die Absicherung der Verkäufer und der Plattform selbst vor möglichen Ansprüchen, falls ein defektes Produkt Schäden verursacht. Beide haften unter Umständen wie der eigentliche Produzent.
Sollten Vertriebspartner unserer Versicherungsnehmer, z. B. Händler oder Plattformbetreiber wie Amazon, von unseren Versicherungsnehmern verlangen, in deren Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert zu werden, ist dies mit Einschluss der Klausel „Mitversicherung von Vertriebspartnern (Additional Insured)“ möglich.
Die Klausel kann in unsere Betriebshaftpflichtversicherungen (ab Tarifstand 2019) auf Anfrage aufgenommen werden. Der Einschluss erfolgt ohne gesonderten Prämienzuschlag.
Wir stellen im Nachgang eine entsprechende Mitversicherungsbestätigung aus.
- Die Mitversicherung von Vertriebspartnern in den USA oder Kanada ist nicht möglich.
- Zusätzliche Erklärungen an den Vertriebspartner, z. B. Veränderungen zum Versicherungsvertrag, Benachrichtigungen zum Entfall des Risikos, Kündigungs- und Vertragsaufhebungsmitteilungen. Korrespondenzpartner bleibt ausschließlich der Versicherungsnehmer.