Die neuen Gesundheitserklärungen tragen zur weiteren Verbesserung des „Baloise Easy-Going-Service“ bei und steigern die Effizienz der Antragsprozesse, inklusive der 72 Stunden-Express-Policierung.
- Im „Junge Leute Antrag“ - maximales Eintrittsalter 30 Jahre und bis zu 2.000 Euro monatliche Berufsunfähigkeits-Rente - werden Haut- und/oder Atemwegserkrankungen sowie Infektionserkrankungen nicht mehr abgefragt
- Der Abfragezeitraum im „Junge Leute Antrag“ wird für alle ambulanten Erkrankungen von fünf Jahre auf drei Jahre verkürzt - zuvor betrug der Abfragezeitraum für einige Erkrankungen noch fünf Jahre
- Die Abfrage nach Beschwerden ohne klare Diagnose/Behandlung wird generell auf sechs Monate verkürzt
- Neu im „Standardantrag“: Stationäre Aufenthalte werden nur noch für die letzten fünf Jahre abgefragt. Eine weitere Klarstellung für die Dauer des Aufenthalts erfolgt mit der Formulierung „für mindestens eine Nacht
- Der Abfragezeitraum nach Arbeitsunfähigkeit wird von zwölf Monate auf zwei Jahre verlängert