- Antragseingang spätestens am 20.12.2024
- spätester Versicherungbeginn 01.03.2025
- es ist keine Nachbearbeitung erforderlich
- Anträge für die Basisrente mit Beginn in 2024, die bis zum 30.12.2024 mit Abruf policiert werden, gelten als fristgerecht bezahlt und können somit in der Steuererklärung für 2024 angegeben werden.
- Anträge für Einmalbeitragstarife können im Dezember nur rückwirkend durchgeführt werden, wenn dies vorher mit uns vereinbart wurde.
- Der letzte Vergütungslauf für 2024 findet am 13.12.2024 statt. Die Auszahlung erfolgt in KW 51. Anträge, die in der Zeit vom 16. - 30.12.2024 policiert wurden, werden in KW 2 2025 abgerechnet.
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