Der Trend ist eindeutig: Immer mehr Versicherer entzerren das Jahresendgeschäft und auch wir bieten Ihnen jetzt diese tolle Option für mehr Beratung, Bestandsschutz und Kundenbindung.
Standardmäßig bleibt der 01.01. voreingestellt, kann aber individuell angepasst werden.
- Vertragsbeginn = Hauptfälligkeit: Ein Vertrag, der z. B. am 16. Juli abgeschlossen wird, und Laufzeittyp jährlich gewählt wird, läuft bis zum 15. Juli des Folgejahres.
Die Hauptfälligkeit ist dann der 16. Juli. Der Vertrag läuft ab Tag 1 ein volles Jahr – ohne anteilige Prämienerhebungen. Dieses Vorgehen ist auch in vielen anderen Sparten wie Hausrat und Unfall üblich. - Die Kündigungsfrist bleibt gleich; liegt jedoch einen Monat vor der individuellen Hauptfälligkeit – also z. B. zum 16. Juni bei einem Start am 16. Juli.
- Das Renewal / die Verlängerung der Verträge erfolgt über das ganze Jahr verteilt.
- Entzerrung des Jahresendgeschäfts: Weniger Hektik, mehr Zeit für qualifizierte Beratung – auch außerhalb der „heißen Phase“ vor dem 30.11.
- Bessere Planbarkeit: Die Versicherungsbeiträge verteilen sich über das Jahr – keine geballte Belastung Ihrer Kunden zum Jahresanfang.
- Schutz der Bestände: Kunden mit unterjähriger Hauptfälligkeit sind weniger anfällig für kurzfristige Wechselangebote im November
"Die SFR-Umstufung erfolgt weiterhin zum 01.01. (technisch am 20.10.). Der neue SFR wird erst zur nächsten Hauptfälligkeit wirksam – unabhängig vom Vertragsbeginn. "