Newsroom Summenprüfung in der gewerblichen Sachversicherung Sichern Sie Ihren Kund:innen die optimale Absicherung im Schadenfall
Bad Homburg, 13. Dezember 2022. Pandemie - Ukraine-Krieg - Inflation - Immobilienpreise und Lieferschwierigkeiten sind bestimmende Themen dieser Zeit und lassen Preise und Kosten stark steigen. Nehmen Sie Ihren gewerblichen Kunden die Sorgen um den richtigen Versicherungsschutz und vor allem um die richtige Höhe des Versicherungsschutzes ab und überprüfen Sie jetzt gemeinsam mit Ihren Kundinnen und Kunden die gewerblichen Versicherungsverträge.
Gebäudeversicherung

Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme soll dem tatsächlichen Wert (Versicherungswert) des Gebäudes entsprechen. Der Versicherungswert von Gebäuden ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren und sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, entsteht eine Unterversicherung.
Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden, auch bei Teilschäden.
Wenn eine Gebäudeversicherung nur zum reinen Neuwert (ohne Wertzuschlag/jährl. Anpassung der Versicherungssumme) geschlossen ist, leistet diese nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Unser Tipp für Sie:

Wir empfehlen die Verträge auf Wertzuschlagsbasis oder gleitende Neuwertversicherung mit dem tatsächlichen Wert des Gebäudes umzustellen. 
Damit wird gewährleistet, dass die Versicherungssumme den jährlichen Baupreiskostentwicklungen angepasst wird. Zusätzliche An- und Umbauten oder sonstige wertsteigernde Maßnahmen werden 
dadurch nicht abgefangen und müssen zusätzlich gemeldet werden. 

Baloise bietet in Kooperation mit SkenData die Möglichkeit, online eine schnelle, integrierte Gebäudewertermittlung vorzunehmen.

Vorteil: Für gewerblich genutzte Gebäude bis zu einer VSU von 7,5 Mio. EUR Neuwert kann bei Vorlage einer aktuellen Wertermittlung unsere Unterversicherungsverzichtsklausel vereinbart werden. Ausgenommen sind leerstehende und/oder denkmalgeschützte Gebäude

 
Zur Wertermittlung

Inhalt- und BU-Versicherung

Inhaltversicherung

Überprüfen Sie zusammen mit Ihren Kundinnen und Kunden, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen - kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte - entspricht.

Sorgen Sie dafür, dass ein ausreichender Vorsorgebetrag eingeschlossen wird, um auch Neuanschaffungen oder Sortimentserweiterungen ausreichend abzusichern.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Neben Versicherungssumme und Vorsorgebetrag ist bei der BU auch die Haftzeit entscheidend. Überprüfen Sie, ob die vereinbarte Haftzeit noch ausreichend ist und erhöhen Sie bei einer Verlängerung die Versicherungssummen entsprechend. Ein Berechnungsbeispiel finden sie im PDF. 

  

Sind die versicherten Gebäude gegen Elementarschäden versichert?

Da in Zukunft mit zunehmenden Naturkatastrophen aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels gerechnet werden muss, wird eine ausreichende Vorsorge für Betriebsinhaber oder Gebäudeeigentümer immer dringlicher!

Unser Elementar-Versicherungsschutz sichert sowohl das Betriebsgebäude als auch die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren, Vorräte und den Ertragsausfallschäden gegen die folgenden Elementargefahren ab:

Überschwemmung Rückstau
Erdbeben Erdsenkung
Erdrutsch Schneedruck
Lawinen Vulkanausbruch

 

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