Bislang galt die Montageversicherung nur für die Dauer von 3 Monaten mitversichert. Häufig ist eine Photovoltaikanlage innerhalb dieses Zeitraumes zwar aufnahmebereit, jedoch noch nicht vom Netzbetreiber aufgeschaltet. Um diese Sicherheitslücke zu schließen, verlängern wir den Versicherungsschutz bis zur betriebsfertigen Übergabe.
- Die Änderung gilt ab dem 22.11.2023 - sowohl für das Neugeschäft, als auch im Rahmen der Leistungsupdate-Garantie für bestehende Verträge.
- Die Prämie erhöht sich dadurch nicht.
- Es gelten dann die "Besonderen Vereinbarungen für die Photovoltaikversicherung" (BAS 8509 - 10.2023)
- Die Erweiterung des Deckungsumfangs gilt für den Kurztarif und für Photovoltaik-Dach- und Fassadenanlagen
- Die Versicherungsdauer der Montage inklusive Probebetrieb endet mit der betriebsfertigen Übergabe.
Das ist eine hervorragende Erweiterung unseres Versicherungsschutzes – Anlagen sind so bis zur Betriebsfertigkeit im Rahmen der Photovoltaikversicherung geschützt.
Wir bieten Ihnen 15- oder 30-minütige Beratungsgespräche rund um die Themen Gewerbe-Sach-, Haftpflicht-, Cyber-, Transport- und technische Versicherungen - sprich über alle Arten des Firmenkundengeschäfts an.
Egal ob es um die Rund-um-Absicherung von Firmen oder die Auffrischung von Produktwissen geht. Wir sind für Sie da!