Standards neu definiert
- Vorläufiger Versicherungsschutz bis zu 2.000 EUR mtl. ab Antragseingang möglich
- Keine Anrechung von Ansprüchen aus Versorgungswerken bei der Riskoprüfung
- Bei Berufswechsel Prüfung auf günstigere Beiträge
- Echter BU-Schutz ab Alter von 10 Jahren
- Nachversicherungsgarantie: 25 Anlässe für Nachversicherungen bis 4.000 EUR Monatsrente, ohne erneute Risikoprüfung
- Weitere Erhöhung der Rente durch Karrieregarantie
- Rentenhöhe bis zu 7.500 EUR möglich
- Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze kann die Versicherungs- und Leistungsdauer bis 5 Jahre vor Ablauf ohne Risikoprüfung verlängert werden.
- Übernahme von Beratungskosten vor der Meldung eines Leistungsfalls bis 250 EUR
Alle Zusatzbausteine können auch in einen bestehenden Vertrag eingeschlossen werden. Der Einschluß kann bis zum 51. Lebensjahr der versicherten Person erfolgen. Es ist eine neue GE erforderlich.
- 100 % Rente in Höhe der vereinbarten BU-Absicherung
- Zusätzliche Rentenerhöhungen durch Überschüsse
- Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose und aufgrund der Folgen eines schweren Unfalls
Einmalzahlung zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente, wenn die versicherte Person erstmalig berufsunfähig wird. Es bestehen zwei Optionen:
- Cash+1 - monatl. BU-Rente zwischen 500 und 7.500 EUR zusätzlich eine Zahlung in Höhe von einer Jahresrente.
- Cash+3 - monatl. BU-Rente zwischen 500 und 2.000 EUR zusätzlich eine Zahlung von 3 Jahresrenten. Bei erstmaliger BU nach dem 51. Lebensjahr leisten wir eine Jahresrente.
Wir bieten für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein exklusives Leistungspaket.
Für die Berufsgruppe der Kammerberufe beinhaltet das Leistungspaket u.a.
- Berufsunfähigkeitsrente bis 7.500 EUR
- Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken werden nicht angerechnet
- Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation
- Verzicht auf konkrete Verweisung
- Mit dem Zusatzbaustein Cash+ leisten wir ein zusätzliches und steuerfreies Sofort-Kapital von bis zu 90.000 EUR
In Kundenbefragungen zur Beantragung von Leistungen kamen Aussagen wie "Ich weiß gar nicht, wie ich das alleine Beantragen soll..." oder "Eine unabhängige Beratung würde helfen..."
Unsere Kunden und auch Sie als Vertriebspartner befinden sich bei einer Beantragung von BU-Leistungen in einer besonderen Situation.
Wir möchten Sie und Ihre Kunden mit einer völlig neuartigen Leistung unterstützen.
Wir übernehmen ab sofort Beratungskosten bis 250 EUR durch Versicherungsberater oder Verbraucherzentralen und zwar bevor der BU-Leistungsantrag gestellt wird.
Einzige Voraussetzung: Der Kunde kann eine Krankschreibung von mind. 6 Monaten nachweisen.
Mit unserem hochqualifiziertem BU-Team für die Leistungsansprüche bieten wir umfangreiche Services wie Teleclaiming durch Leistungsfallmanager oder Vor-Ort-Besuche.
Darüber hinaus kann ein Leistungscheckdurch unabhängige Dienstleister genutzt werden.
Im Leistungsfall zahlen wir zudem Reha-Hilfen bis zu 6.000 EUR sowie Wiedereingliederungs- oder Umorganisationshilfen bis zu 10.000 EUR.