Betriebsunterbrechungsversicherung
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Gut informiert:
Die Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Schutz für Gewerbetreibende in Deutschland während einer vereinbarten Zeitspanne (Haftzeit) vor den finanziellen Folgen einer Störung ihres Betriebs aufgrund eines versicherten Schadenereignisses
  • Individueller Versicherungsschutz, u. a. vor den häufigsten Unterbrechungsschäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser sowie Elementarereignissen
  • Die Haftzeit (12, 18 oder 24 Monate) beginnt mit Eintritt eines versicherten Sachschadens. Beispiel: Maschinenschaden durch Feuer
  • Entgangene Gewinne werden erstattet, fortlaufende Kosten werden übernommen
  • Aufwendungen werden erstattet für Maßnahmen, die geeignet sind, die Betriebsunterbrechung zu verkürzen oder vor dem Verlust von Marktanteilen zu schützen
Warum ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung wichtig?

Kleine Ursache, großer Schaden: Manchmal reicht eine berstende Wasserleitung, ein brennender Mülleimer, und betriebswichtige Maschinen fallen für Wochen aus. Schon eine solche Störung im Betriebsablauf kann kritische wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Muss das Unternehmen gar für einen längeren Zeitraum schließen, steht schnell seine Existenz auf dem Spiel: Fortlaufende Kosten können nicht erwirtschaftet, Gewinne nicht erzielt werden. Mit uns sind Sie bei einer Betriebsunterbrechung auf der sicheren Seite: Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift immer dann, wenn durch die Störung Ihres Betriebs – aufgrund eines versicherten Sachschadens – eine Ertragsminderung entsteht.

Im Überblick: Die Betriebsunterbrechungsversicherung der Baloise
THINK BIG
Vor Stillstand gut geschützt: Die Versicherung gegen die Kosten einer Betriebsunterbrechung Angebot anfordern

Baloise Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Bestands- und InnovationsGarantie (BIG)

    Inkl. MarktinnovationsGarantie

  • Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
  • Versicherung vieler gängiger Kostenpositionen

    Bis zu 30% der Versicherungssumme, max. 2 Mio. €: Sachverständigenkosten werden übernommen, zusätzliche Standgelder werden erstattet (z.B. zusätzliche Lagerkosten wegen Nichtannahme), Vergrößerung des Betriebsunterbrechungsschadens durch behördlich angeordnete Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen, Vertrags-/Konventionalstrafen aufgrund nicht erbrachter Leistungen, Rückwirkungsschäden innerhalb Deutschlands aufgrund eines Sachschadens beim Abnehmer/Zulieferer

  • Prämienfreie Nachhaftung

    In Höhe von 33⅓ % der Versicherungssumme

Im Überblick: Die Betriebsunterbrechungsversicherung der Baloise
THINK BIG
Vor Stillstand gut geschützt: Die Versicherung gegen die Kosten einer Betriebsunterbrechung Angebot anfordern

Baloise Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Bestands- und InnovationsGarantie (BIG)

    Inkl. MarktinnovationsGarantie

  • Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
  • Versicherung vieler gängiger Kostenpositionen

    Bis zu 30% der Versicherungssumme, max. 2 Mio. €: Sachverständigenkosten werden übernommen, zusätzliche Standgelder werden erstattet (z.B. zusätzliche Lagerkosten wegen Nichtannahme), Vergrößerung des Betriebsunterbrechungsschadens durch behördlich angeordnete Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen, Vertrags-/Konventionalstrafen aufgrund nicht erbrachter Leistungen, Rückwirkungsschäden innerhalb Deutschlands aufgrund eines Sachschadens beim Abnehmer/Zulieferer

  • Prämienfreie Nachhaftung

    In Höhe von 33⅓ % der Versicherungssumme

Häufig gestellte Fragen
Für wen gilt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Unsere Betriebsunterbrechungsversicherung gilt für gewerbliche Betriebe und Geschäfte innerhalb Deutschlands, deren Gesamtversicherungssumme jeweils 5 Mio. Euro für die Inhaltversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung nicht übersteigt. Die Inhaltversicherung muss bei uns bestehen.

Was ist die „vereinbarte Haftzeit“?

Zeitspanne, innerhalb der Ihnen der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten ersetzt werden.

Welche Haftzeit-Varianten gibt es?

Wählen Sie eine Haftzeit von 12, 18 oder 24 Monaten.

Wann beginnt die Haftzeit?

Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens und endet, sobald der Geschäftsbetrieb wieder vollständig aufgenommen ist.

Was sind die Voraussetzungen für Leistungen?

Es gibt zwei wichtige Voraussetzungen für Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Zu erstattende Gewinne und Kosten wären ohne den Unterbrechungsschaden erwirtschaftet worden.
  • Ein versicherter Sachschaden ist auf einer in der Police genannten Betriebsstelle eingetreten.
Was sind Schadenminderungskosten?

Wir ersetzen Ihnen nicht nur die direkten Kosten, die durch eine Störung im Betriebsablauf entstehen. Mit unserer Betriebsunterbrechungsversicherung sorgen wir auch dafür, dass Ihre Firma nach einem Schaden schnell wieder auf die Beine kommt. Dafür erstatten wir eine Reihe von Schadenminderungskosten:

  • Aufwendungen zur Verkürzung der Unterbrechungsdauer.
  • Maßnahmen, die vor einem Verlust von Marktanteilen schützen (z. B. Kundeninformationen, Werbemaßnahmen, Sonderangebote, Sonderverkauf, erhöhter Aufwand für Kundenbesuche).
  • Anmietung provisorischer Betriebsräume (Mehraufwand an Mietzins, Anschlusskosten für Technik wie Telefon etc.).
  • Mehraufwendungen für Sonderschichten (z. B. Überstundenvergütungen, um Produktionsausfälle wieder aufzuarbeiten).
  • Zusatzaufwendungen durch Fremdbezug von Halb- oder Fertigfabrikaten (z. B. Ankauf von Waren bzw. Produkten bei der Konkurrenz, damit die Standorte den Verkauf aufrechterhalten).
Dokumente
Baloise Betriebsunterbrechungsversicherung Übersicht pdf - 328 KB Sicherheitstipp Brandschutz pdf - 106 KB Sicherheitstipp Sach-Gewerbe diverse Gefahren pdf - 109 KB Sicherheitstipp Leitungswasserschaeden vermeiden pdf - 93 KB Sicherheitstipp Sturmgefahren pdf - 89 KB Sicherheitstipp Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen pdf - 90 KB
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