- Der Immobilien-Teilverkauf schafft liquide Mittel.
- Besonders für Menschen im Rentenalter kann ein Immobilien-Teilverkauf interessant sein.
- Vor- und Nachteile sind gut abzuwägen.
Immobilieneigentümer:innen können aufgrund von größeren Reparaturen an ihrer Immobilie oder altersgerechtem Umbau mit hohen Kosten konfrontiert werden. Vor allem Senioren/Seniorinnen stehen vor der Frage, ob sie aufgrund von niedriger Rente und oftmals geringen Rücklagen die Kosten ihrer Immobilie weiterhin decken können. Auch für die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards nach Renteneintritt, besondere Konsumausgaben oder auch Reisen stehen oftmals keine ausreichenden Barmittel zur Verfügung, denn das aufgebaute Vermögen steckt oftmals ausschließlich in der Immobilie. Um dieses Problem zu umgehen, bieten einige Unternehmen eine Lösung: Den Teilverkauf der eigenen Immobilie.Wobei es sich beim Immobilien-Teilverkauf handelt und welche Vor- und Nachteile es gibt, erfährst Du hier!
Mehrere Anbieter werben besonders für Menschen im Alter die Option, durch die eigene Immobilie zu profitieren, ohne sie komplett zu verkaufen. Es handelt sich hierbei um einen Teilverkauf, bei welchem nur ein Teil des Hauses oder der Wohnung veräußert wird. Auf diese Weise kann der/die Eigentümer:in bis zu 50% der Immobilie verkaufen. Zugleich behält er alle Rechte und Pflichten an der Immobilie. So kannst Du als Eigentümer:in zügig größere Geldbeträge ausgezahlt bekommen und diese frei verwenden. Im Gegenzug erhältst Du ein Wohnrecht und zahlstfür den verkauften Teil zukünftig eine Art Miete (Nutzungsentgelt). Der Immobilienwert wird im Normalfall durch einen entsprechenden zertifizierten Sachverständigen festgelegt.
- Du musst in der Regel über 60 Jahre alt sein, um Dein Grundstück, Dein Haus oder Deine Wohnung teilverkaufen zu können. Es gibt aber auch einige Anbieter, bei denen keine Altersuntergrenze vorgeschrieben ist.
- Der Kaufpreis beim Teilverkauf der Immobilie muss in der Regel mindestens 100.000 Euro betragen. Eine Immobilie mit einem Verkehrswert von unter 200.000 Euro ist demnach normalerweise nicht für einen Teilverkauf qualifiziert.
- Du erhältst ohne Darlehen oder kompletten Immobilienverkauf eine größere Summe Geld zur völlig freien Verwendung.
- Du bleibst Miteigentümer:in, wohnst weiterhin in Deiner Immobilie und diese bleibt zudem noch anteilig als Erbteil bestehen.
- Du kannst die Veräußerung durch einen Rückkauf wieder rückgängig machen und Deine potentiellen Erben haben ein Vorkaufsrecht.
- Durch die Vereinbarung eines Nießbrauchrechts darfst Du auch beim Teilverkauf die gesamte Immobilie wie gewohnt durch ein lebenslanges Wohnrecht nutzen.
- Du benötigst kein meist kompliziertes Bankdarlehen, welches an umfangreiche Beleihungs- und Bonitätskriterien geknüpft ist.
- Du kannst anteilig von zukünftigen möglichen Wertsteigerungen der Immobilie partizipieren.
- Es fallen Kosten für eine oftmals hohe Nutzungsgebühr (Prozentwert bezogen auf den verkauften Wertanteil), sowie bisher für die Instandhaltung, die Grundsteuer und den Weiterverkauf an.
- Zukünftige Kosten sind schwer kalkulierbar.
- Die Nutzungsgebühr kann steigen. Nach einer Festschreibungszeit wird sie in der Regel an einen Vergleichszins, z.B. den Drei-Monats-Euribor (Referenzzins im Interbankengeschäft) angepasst.
- Du musst für alle Instandhaltungen – auch für den teilverkauften Teil - aufkommen.
- Das Modell ähnelt aufgrund der Zahlung einer monatlichen Gebühr einem Baukredit - dennoch besitzt Du (anders als beim herkömmlichen Immobilienverkauf) als Eigentümer:in nur noch einen Teil der Immobilie.
- Möchtest Du oder Deine Erben den verkauften Immobilienteil wieder zurückerwerben, kann es sein, dass aufgrund gestiegener Immobilienpreise eventuell mehr zu bezahlen ist, als Du beim Teilverkauf erhalten hast.
- Bei einem etwaigen späteren Weiterverkauf der Immobilien verlangen die Anbieter meist eine Gebühr (Durchführungsentgelt).
- Weitere Kosten können bei einem Weiterverkauf entstehen, wenn der Anbieter sich eine Wertsicherungsklausel im Vertrag gesichert hat. Diese führt dazu, dass Du auch in dem Fall, dass der Immobilienwert im Laufe der Zeit bis zum Weiterverkauf nicht gestiegen ist, dem Anbieter neben dem anteiligen Kauferlös noch eine prozentuale Wertsteigerung auszahlen musst – auch wenn diese tatsächlich nicht eingetreten ist.
- Kannst Du die Nutzungsgebühr nicht mehr zahlen, dann musst Du ausziehen und die Immobilie wird verkauft.
Leibrente: Die gesamte Immobilie wird anders als beim Teilverkauf an eine Privatperson oder einen gewerblichen Anbieter veräußert. Du erhältst als Verkäufer:in sowohl das lebenslange Wohnrecht als auch regelmäßig den vereinbarten Kaufpreis in Form einer Rente. Besonders geeignet ist dieses Modell für Dich, wenn Du keinen Erben hast oder niemanden als Erben einsetzen möchtest. Bei diesem Modell gibst Du auch den Erhaltungsaufwand an der Immobilie ab.
Umkehrhypothek: Bei der Umkehrhypothek (Immobilienrente) wird Deine Immobilie von einer Bank oder Versicherung beliehen. Zugleich erhältst Du als Eigentümer:in eine monatliche Rente oder Einmalzahlung. Anders als bei der Leibrente verkaufst Du Deine Immobilie nicht. Sie wird erst mit dem Tod oder Auszug an den Darlehensgeber übertragen.
Klassischer Immobilienverkauf: Wenn Du Dir vorstellen kannst, Deine Immobilie auch im Alter zu verlassen, kannst Du auch den regulären Haus- oder Wohnungsverkauf in Erwägung ziehen. Anschließend kannst Du natürlich eine neue, seniorengerechte Immobilie kaufen oder mieten. Der klassische Immobilienverkauf besitzt den Vorteil, dass anders als bei der Leibrente, kein Risikoabschlag des Verkehrswertes der Immobilie abgezogen wird. Außerdem bestehen bei einer Objektverkleinerung gute Chancen, dass ein Teil des Verkaufserlöses der Altimmobilie für die freie Verwendung übrig bleibt.
Beim Immobilien-Teilverkauf handelt es sich um ein junges Modell, welches Senioren/Seniorinnen ermöglicht, durch ihre eigene Immobilie zu profitieren, ohne sie komplett zu verkaufen. Wenn Du also Geldbedarf hast und für Dich kein Immobiliendarlehen und auch kein kompletter Verkauf infrage kommt, kannst Du den Immobilien-Teilverkauf in Erwägung ziehen. Behalte aber auch den Nachteil der hohen Kosten und die einseitige Gestaltung von Verträgen der verschiedenen Teilverkauf-Anbieter im Hinterkopf.