- Lebenslange Pflegerente nach Wunsch
Ohne Wartezeit
- Günstiger Beitrag
Flexible Zahlung, mit Freistellung im Pflegefall
- Erhöhung der Pflegerente durch variable Plusrente
Inklusive
- Hinterbliebenenschutz und 12 Monate Garantiezeit
Im Todesfall, inklusive
- Sofortleistung auf Wunsch
Einmaliger Kapitalbetrag als Finanzspritze
- Dynamische Erhöhung der Pflegerente auf Wunsch
Zur Anpassung der Pflegerente an die Inflation
- Abschluss bis zum Alter von 60 Jahren möglich
Auf Wunsch: Wechsel in die Pflegeversicherung PflegeRente ohne Gesundheitsprüfung
- Schutz für Sie persönlich sowie die Vermögenswerte Ihrer Kinder und Enkelkinder vor den finanziellen Folgen, sollten Sie zum Pflegefall werden.
- Monatliche Rente zwischen 250 Euro und 4.000 Euro wählbar, bereits ab Pflegegrad 2.
- Ihr Versicherungsbeitrag bleibt jederzeit stabil, ab Eintritt des Pflegefalls sind Sie befreit
- Weltweiter und lebenslanger Versicherungsschutz mit zusätzlichen Leistungen nach Wunsch, z. B. Sofortleistung oder Inflationsschutz
In Deutschland leben aktuell rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt einen großen Teil der Pflegekosten nicht. Und es trifft nicht nur die Alten: Durch Unfall oder schwere Erkrankung können auch Jüngere zum Pflegefall werden. Fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen muss in Pflegeheimen oder durch ambulante Pflegedienste gepflegt werden – dabei entstehen erhebliche finanzielle Belastungen. Um diese Zahlungen abzusichern greifen die Behörden im schlimmsten Fall auf Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen zu – je nach Lage der Dinge auch auf das Ihrer Kinder oder Enkelkinder. Mit einer privaten Pflegeversicherung schützen Sie sich vor diesem finanziellen Pflegerisiko.
Wählen Sie je nach Einstiegsalter und gewünschter finanzieller Absicherung unter den beiden Pflegeversicherungen von Baloise: PflegeStarter oder PflegeRente. Beide Tarife werden in jeweils drei Leistungsstufen angeboten: Sie unterscheiden sich vor allem darin, wann Sie als Pflegefall gelten (Pflegegrade nach gesetzlicher Definition laut Sozialgesetzbuch XI bzw. Punktesystem). Die monatliche Rentenzahlung für Sie kann bei beiden Tarifen zwischen 250 Euro und 4.000 Euro betragen und schon ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.
- Lebenslange Pflegerente nach Wunsch
Mit reduziertem Beitrag bei vereinbarter Karenzzeit
- Dauerhaft stabiler Beitrag
Flexible Zahlung, mit Freistellung im Pflegefall
- Erhöhung der Pflegerente durch variable Plusrente
Inklusive
- Hinterbliebenenschutz und 12 Monate Garantiezeit
Im Todesfall, auf Wunsch
- Sofortleistung auf Wunsch
Einmaliger Kapitalbetrag als Finanzspritze
- Dynamische Erhöhung der Pflegerente auf Wunsch
Zur Anpassung der Pflegerente an die Inflation
- Abschluss bis zum Alter von 75 Jahren möglich
Versicherungsschutz weltweit gültig – wichtig beim Lebensabend im Ausland
- Lebenslange Pflegerente nach Wunsch
Ohne Wartezeit
- Günstiger Beitrag
Flexible Zahlung, mit Freistellung im Pflegefall
- Erhöhung der Pflegerente durch variable Plusrente
Inklusive
- Hinterbliebenenschutz und 12 Monate Garantiezeit
Im Todesfall, inklusive
- Sofortleistung auf Wunsch
Einmaliger Kapitalbetrag als Finanzspritze
- Dynamische Erhöhung der Pflegerente auf Wunsch
Zur Anpassung der Pflegerente an die Inflation
- Abschluss bis zum Alter von 60 Jahren möglich
Auf Wunsch: Wechsel in die Pflegeversicherung PflegeRente ohne Gesundheitsprüfung
- Lebenslange Pflegerente nach Wunsch
Mit reduziertem Beitrag bei vereinbarter Karenzzeit
- Dauerhaft stabiler Beitrag
Flexible Zahlung, mit Freistellung im Pflegefall
- Erhöhung der Pflegerente durch variable Plusrente
Inklusive
- Hinterbliebenenschutz und 12 Monate Garantiezeit
Im Todesfall, auf Wunsch
- Sofortleistung auf Wunsch
Einmaliger Kapitalbetrag als Finanzspritze
- Dynamische Erhöhung der Pflegerente auf Wunsch
Zur Anpassung der Pflegerente an die Inflation
- Abschluss bis zum Alter von 75 Jahren möglich
Versicherungsschutz weltweit gültig – wichtig beim Lebensabend im Ausland
Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt einen großen Teil der Kosten nicht. Aus diesem Grund müssen Sie die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus eigener Tasche finanzieren. Ihre Rente und Ihr lang angespartes Vermögen werden so im Fall der Fälle schnell verbraucht. Reichen Ihre privaten Mittel nicht aus, werden Ihre engsten Familienmitglieder, z. B. Ihre Kinder, zur Kasse gebeten.
Bei der Pflegebedürftigkeit wurde bisher zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und mit psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenz) unterschieden. Maßgeblich war die benötigte Pflegezeit bzw. die Häufigkeit von Hilfeleistungen. Oft sprach man von der „Minutenpflege“, bei der Menschen mit Demenz und geistigen Beeinträchtigungen oftmals schlechter gestellt waren.
Pflegebedürftige erhielten in Abhängigkeit von einer Pflegestufe (Pflegestufen I, II und III sowie der „Pflegestufe 0“) ihre Leistungen.
Nach neuer Definition ist der Grad der Selbständigkeit bzw. der Verlust der Selbstständigkeit bei Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen entscheidend. Personen mit Demenz und anderen geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sollen damit zukünftig besser gestellt werden. Die Pflegestufen werden durch die neuen fünf Pflegegrade abgelöst.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Die Pflegeversicherung übernimmt den im Gutachten festgestellten Pflegegrad, um so eine unbürokratische, schnelle Hilfe leisten zu können.
Das ist möglich. Sie als Kind übernehmen die Rolle des Vertragspartners (Versicherungsnehmer) für die Pflegeversicherung. Ihre Eltern sind die versicherten Personen und beantworten die Gesundheitsfragen. Die Beiträge können Sie von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen und damit Ihre Eltern finanziell entlasten