unsere Pflegeversicherung
- Schutz vor den finanziellen Folgen für Sie bzw. für Ihre Kinder oder Enkelkinder, sollten Sie zum Pflegefall werden.
- Monatliche Rente zwischen 250 EUR und 4.000 EUR wählbar, bereits ab Pflegegrad 2.
- Ihr Versicherungsbeitrag bleibt jederzeit stabil, ab Eintritt des Pflegefalls sind Sie befreit
- Weltweiter und lebenslanger Versicherungsschutz mit zusätzlichen Leistungen nach Wunsch, z.B. Sofortleistung oder Inflationsschutz
Jede und jeder von uns möchte das eigene Leben möglichst selbstbestimmt gestalten. Das gilt insbesondere in den Situationen, in denen wir besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Ein Pflegefall gehört zu diesen Lebenslagen, weil die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten übernimmt. Schlimmstenfalls werden Sie dann von den Behörden aufgefordert, Ihr gesamtes Erspartes oder das Ihrer Kinder und Enkelkinder dafür aufzubringen. Dagegen können Sie sich nicht wehren, wenn Sie auf ein Pflegeheim oder eine ambulante Pflege angewiesen sind.
Damit es nicht dazu kommt, sichern Sie sich frühzeitig mit unserer Pflegeversicherung ab. Egal, ob jung oder alt, seien Sie vorbereitet, wenn das Unvorstellbare eintritt, damit Sie und Ihre Angehörigen sich in dieser schweren Situation nicht um die Kosten sorgen müssen.
Unsere Pflegeversicherung gibt es in zwei Leistungsvarianten: Pflege Starter und Pflege Rente. Wählen Sie in Abhängigkeit von Ihrem Alter und der gewünschten finanziellen Absicherung, was zu Ihnen passt. Beide gibt es jeweils in drei unterschiedlichen Leistungsstufen. Diese unterscheiden sich vor allem darin, wann Sie als Pflegefall gelten gemäß der gesetzlichen Definition laut Sozialgesetzbuch XI bzw. Punktesystem. Die monatliche Rentenzahlung für Sie kann bei beiden Tarifen zwischen 250 EUR und 4.000 EUR betragen, und schon ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.
- Lebenslange Pflegerente nach Wunsch
Ohne Wartezeit
- Günstiger Beitrag
Flexible Zahlung, mit Freistellung im Pflegefall
- Erhöhung der Pflegerente durch variable Plusrente
Inklusive
- Hinterbliebenenschutz und 12 Monate Garantiezeit
Im Todesfall, inklusive
- Sofortleistung auf Wunsch
Einmaliger Kapitalbetrag als Finanzspritze
- Dynamische Erhöhung der Pflegerente auf Wunsch
Zur Anpassung der Pflegerente an die Inflation
- Abschluss bis zum Alter von 60 Jahren möglich
Auf Wunsch: Wechsel in die Pflegeversicherung PflegeRente ohne Gesundheitsprüfung
- Lebenslange Pflegerente nach Wunsch
Mit reduziertem Beitrag bei vereinbarter Karenzzeit
- Dauerhaft stabiler Beitrag
Flexible Zahlung, mit Freistellung im Pflegefall
- Erhöhung der Pflegerente durch variable Plusrente
Inklusive
- Hinterbliebenenschutz und 12 Monate Garantiezeit
Im Todesfall, auf Wunsch
- Sofortleistung auf Wunsch
Einmaliger Kapitalbetrag als Finanzspritze
- Dynamische Erhöhung der Pflegerente auf Wunsch
Zur Anpassung der Pflegerente an die Inflation
- Abschluss bis zum Alter von 75 Jahren möglich
Versicherungsschutz weltweit gültig – wichtig beim Lebensabend im Ausland
- Lebenslange Pflegerente nach Wunsch
Ohne Wartezeit
- Günstiger Beitrag
Flexible Zahlung, mit Freistellung im Pflegefall
- Erhöhung der Pflegerente durch variable Plusrente
Inklusive
- Hinterbliebenenschutz und 12 Monate Garantiezeit
Im Todesfall, inklusive
- Sofortleistung auf Wunsch
Einmaliger Kapitalbetrag als Finanzspritze
- Dynamische Erhöhung der Pflegerente auf Wunsch
Zur Anpassung der Pflegerente an die Inflation
- Abschluss bis zum Alter von 60 Jahren möglich
Auf Wunsch: Wechsel in die Pflegeversicherung PflegeRente ohne Gesundheitsprüfung
- Lebenslange Pflegerente nach Wunsch
Mit reduziertem Beitrag bei vereinbarter Karenzzeit
- Dauerhaft stabiler Beitrag
Flexible Zahlung, mit Freistellung im Pflegefall
- Erhöhung der Pflegerente durch variable Plusrente
Inklusive
- Hinterbliebenenschutz und 12 Monate Garantiezeit
Im Todesfall, auf Wunsch
- Sofortleistung auf Wunsch
Einmaliger Kapitalbetrag als Finanzspritze
- Dynamische Erhöhung der Pflegerente auf Wunsch
Zur Anpassung der Pflegerente an die Inflation
- Abschluss bis zum Alter von 75 Jahren möglich
Versicherungsschutz weltweit gültig – wichtig beim Lebensabend im Ausland
Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt einen großen Teil der Kosten nicht. Es entsteht deshalb in den meisten Fällen eine Versorgungslücke. In anderen Worten: Sie müssen einen Teil der Pflegekosten aus der eigenen Tasche finanzieren, mithilfe Ihrer Rente und/oder Ihres lange angesparten Vermögens. Sollte Ihre Mittel nicht ausreichen, werden Ihre engsten Familienmitglieder zur Kasse gebeten, z.B. Ihre Kinder oder Enkelkinder.
Bei der Pflegebedürftigkeit wurde bisher zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und mit psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenz) unterschieden. Maßgeblich war die benötigte Pflegezeit bzw. die Häufigkeit von Hilfeleistungen. Oft sprach man von der „Minutenpflege“, bei der Menschen mit Demenz und geistigen Beeinträchtigungen oftmals schlechter gestellt waren.
Pflegebedürftige erhielten in Abhängigkeit von einer Pflegestufe (Pflegestufen 1, 2 und 3 sowie der „Pflegestufe 0“) ihre Leistungen.
Nach neuer Definition ist der Grad der Selbständigkeit bzw. der Verlust der Selbstständigkeit bei Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen entscheidend. Personen mit Demenz und anderen geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sollen damit zukünftig besser gestellt werden. Die Pflegestufen werden durch die neuen fünf Pflegegrade abgelöst.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Die Pflegeversicherung übernimmt den im Gutachten festgestellten Pflegegrad, um so eine unbürokratische, schnelle Hilfe leisten zu können.
Das ist möglich. Sie als Kind übernehmen die Rolle des Vertragspartners (Versicherungsnehmer) für die Pflegeversicherung. Ihre Eltern sind die versicherten Personen und beantworten die Gesundheitsfragen. Die Beiträge können Sie von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen und damit Ihre Eltern finanziell entlasten
Ja. bei einer Einmalanlage ist das Höchsteintrittsalter 75 Jahre, und es müssen mindestens 5.000 EUR angelegt werden.