Die Mietkaution von Baloise ist eine Kautionsbürgschaft für private Mietverhältnisse. Sie ist eine Alternative zu bisher üblichen Kautionsformen wie einer Barkaution, einem verpfändeten Sparbuch oder einer Bankbürgschaft, bietet dabei aber exakt den gleichen Schutz. Bürgschaftsgebende sind wir, die gegenüber der vermietenden Person und/oder verwaltenden Person mit bis zu drei Nettokaltmieten haften. Als Mietperson zahlen Sie dafür an uns eine jährliche Prämie in Höhe von 4,4 % der Kautionssumme (jährliche Mindestprämie: 40 EUR). Wenn Sie bei uns eine Kautionsbürgschaft beantragen, erhält die vermietende Person eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit. Im Schadenfall zahlen wir der Vermieterin oder dem Vermieter die Kautionssumme nach Ablauf Ihrer 4 wöchigen Einspruchsfrist aus („auf erstes Anfordern“) und fordern den Betrag von Ihnen zurück.
Die Mietkautions-Police leistet bei allen von der Vermieterin oder vom Vermieter geltend gemachten Ansprüchen, die grundsätzlich über die Mietkaution abgesichert sind, bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten. Dies sind beispielsweise Schäden am Wohnraum, ausstehende Nebenkosten, Mietrückstände etc. Die Mietkautions-Police sichert die vermietende Person somit gegen das Ausfallrisiko der Mieterin oder des Mieters ab.
Wir haben keine versteckten Kosten und Gebühren und sind einer der günstigsten Anbieter auf dem Markt. Da Sie die Mietkautions-Police direkt bei uns online abschließen, können wir Ihnen die Mietkaution zu einer besonders günstigen Prämie anbieten. Weitere Gründe, die für uns sprechen:
- Die Serviceleistungen sorgen dafür, dass Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter immer bestens betreut sind.
- Die Bürgschaftsurkunde wird rechtzeitig zum Mietbeginn verschickt – wahlweise per E-Mail oder Post.
- Sie haben ein tägliches Kündigungsrecht.
- Die Abrechnung der Prämie erfolgt nach Kündigung tag genau.
Baloise ist mehr als eine traditionelle Versicherung.
Im Fokus ihrer Geschäftstätigkeit stehen die sich wandelnden Sicherheits- und Dienstleistungsbedürfnisse der Gesellschaft im digitalen Zeitalter. Die rund 1.600 Mitarbeiter fokussieren sich deshalb auf die Wünsche ihrer Kunden und Vertriebspartner.
Ein optimaler Kundenservice sowie innovative Produkte und Dienstleistungen machen Baloise zur ersten Wahl für alle Menschen, die sich einfach sicher fühlen wollen.
Mit Sitz und Kompetenzzentrum Nichtleben in Bad Homburg sowie dem Kompetenzzentrum Leben in Hamburg agiert Baloise als servicestarker Privatkundenversicherer und als Qualitätsführer im gewerblichen Firmenkundengeschäft mit hoher Expertise im Underwriting.
Die Bürgschaftsurkunde garantiert der vermietenden Person, dass sie im Schadenfall von der Bürgschaftsgebenden Person die geforderte Kautionssumme „auf erstes Anfordern“ erhält, d. h. wir zahlen den geforderten Betrag nach einer Frist von vier Wochen aus, ohne den Anspruch geprüft zu haben.
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Mietkautions-Police anzuerkennen. Sie haben daher ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Beantragung der Mietkautions-Police.
Bürgschaftsgläubigerin oder -gläubiger kann die vermietende und/oder die verwaltende Person sein. Bürgschaftsgläubigerinnen und -gläubiger sind berechtigt, die Kaution anzufordern bzw. uns aus der Bürgschaft zu befreien.
Nachdem Sie die Mietkautions-Police von Baloise online abgeschlossen haben, wird der Versicherungsschein sofort verschickt. Ergänzend erhalten Sie unsere Zusage zur Übernahme der Mietkautionsbürgschaft. Diese können Sie an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter übergeben, da die eigentliche Bürgschaftsurkunde erst nach erfolgreicher Abbuchung der Versicherungsprämie zum Zeitpunkt des Bürgschaftsbeginns an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter versandt wird. Soll die Urkunde vorher bei der Vermieterin oder dem Vermieter sein, so bitten wir den Bürgschaftsbeginn vorzudatieren oder mit uns Kontakt aufzunehmen.
- 100%ige Sicherheit durch die Bürgschaftsurkunde
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Kostenlose Bonitätsprüfung
- Keine Kautionszahlung
- In 5 Minuten zum Versicherungsschein
- Keine versteckten Kosten
- Günstiger als ein Raten- oder Dispokredit
- Jederzeit kündbar
- Vier Wochen Zeit für einen Einspruch, falls die Vermieterin oder der Vermieter die Kaution anfordert
- Unabhängig von Banken
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Baloise Service GmbH
Paffenfleck 15
95448 Bayreuth
E-Mail schreiben
Kostenlose Hotline
Mo-Fr 08:00 bis 17:00 Uhr
Tel.: 0800 40082001
Voraussetzungen für den Erhalt einer Mietkautions-Police sind eine positive Bonitätsprüfung der Mieterin oder des Mieters, welche schnell und bequem online erfolgt, und das Einverständnis der Vermieterin oder des Vermieters zu dieser Kautionsform. Interessentinnen und Interessenten mit negativer Bonitätsprüfung können die Mietkautions-Police nicht abschließen. Zudem muss es sich um ein Mietverhältnis für privat genutzten, ständig bewohnten Wohnraum in Deutschland handeln. Das Mindestalter für die Antragstellerin oder den Antragsteller beträgt 18 Jahre. Die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber muss identisch mit der Mieterin bzw. dem Mieter (Versicherungsnehmer) sein.
Die Bonitätsprüfung ist im Antragsprozess integriert und ist eine Grundvoraussetzung, um unsere Bürgschaft zu erhalten. Nachdem Sie die Daten im Antragsformular eingegeben haben, wird innerhalb weniger Sekunden angezeigt, ob wir Ihnen die Mietkautions-Police anbieten können. Es erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Der maximale Schutz vor Datenmissbrauch hat bei uns oberste Priorität und die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden selbstverständlich eingehalten.
Ihre Daten werden über eine SSL-verschlüsselte Verbindung an uns übertragen und gemäß der Einwilligungserklärung zur Verwendung der allgemeinen personenbezogenen Daten verarbeitet.
Die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer sind immer Sie als mietende Person. Dies können bis zu zwei Personen sein, auf die die Mietkautions-Police ausgestellt wird. Beide werden namentlich im Versicherungsschein und auf der Bürgschaftsurkunde genannt.
Nein. Sind zwei Mieterinnen bzw. Mieter vorhanden, so muss die im Antrag erstgenannte Mietperson die Kontinhaberin oder der Kontoinhaber sein.
Zum Bürgschaftsbeginn tritt die Mietkautions-Police in Kraft. Sie endet, wenn der Mietvertrag gekündigt ist und die Vermieterin oder der Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr geltend macht. Die Vermieterin oder der Vermieter schickt uns hierzu die Bürgschaftsbefreiung unterschrieben zurück. Nach Eingang der Befreiungserklärung rechnen wir taggenau ab und erstatten Ihnen anteilig die Jahresprämie zurück.
Selbstverständlich. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter sofort die Möglichkeit eines späteren Austauschs im Mietvertrag vereinbaren.
Ja. Sie können ein bereits bestehendes Kautionskonto jederzeit in eine Mietkautions-Police umwandeln. Die Vermieterin oder der Vermieter muss dem lediglich zustimmen. Gegebenenfalls sollte der Austausch durch einen Nachtrag zum Mietvertrag dokumentiert werden.
Nein. Derzeit kann die Mietkautions-Police nur für private Mietverhältnisse eingesetzt werden.
Nein.
Möchten Sie vom Vertrag zurücktreten, so können Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung tun. Die bereits gezahlte Prämie wird dann natürlich wieder zurückerstattet.
Bei einem Eigentümer-/Vermieterwechsel gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer/Vermieter über. Diese Veränderung muss bei uns angezeigt werden, da es in diesem Fall einer Vertragskorrektur und einer Neuausstellung der Bürgschaftsurkunde bedarf. Das Formular Vermieterwechsel finden Sie unter Downloads.
Es wird eine prozentuale Prämie in Höhe von 4,4 % der Kautionssumme, jährlich mindestens 40,00 EUR, erhoben. Dies entspricht einer monatlichen Prämie ab 3,33 EUR. Die Prämie wird jährlich entrichtet. Die Zahlung erfolgt immer per Lastschrifteinzug.
Die Prämie wird zum Bürgschaftsbeginn per Lastschrift abgebucht.
Nein, die jährliche Prämie wird für die Bereitstellung der Kautionsbürgschaft fällig. Die Mietkaution wird damit nicht abbezahlt. Sie zahlen eine Jahresprämie für die Bürgschaft, die bei Kündigung taggenau mit Ihnen abgerechnet wird.
Die Versicherungssteuer entfällt.
Nein, außer der jährlichen Prämie fallen keine weiteren Kosten wie z. B. Abschlusskosten, Urkundengebühr oder ähnliches an.
Nein. Die Vertragsmindestprämie beträgt jedoch jährlich 40,00 EUR.
Die maximale Kautionshöhe beträgt 10.000,00 EUR.
Ein Schadenfall liegt vor, wenn die Bürgschaftsgläubigerin oder der Bürgschaftsgläubiger die Kaution anfordert. Das kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, wie z. B.:
- Die Betriebskostenabrechnung wird nicht bezahlt.
- Es kommt zu Streitigkeiten bei Wohnungsauszug oder Schäden am Wohnraum.
- Die Miete wird nicht gezahlt.
- Baloise ist nicht dazu verpflichtet, den Grund der Forderung zu überprüfen.
Sobald die Bürgschaftsgläubigerin oder der Bürgschaftsgläubiger die Kaution angefordert hat, informieren wir Sie umgehend über den Abruf. Sie haben nun vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist zahlen wir die angeforderte Bürgschaftssumme an die vermietende bzw. verwaltende Person aus, sofern der Auszahlung rechtlich nichts entgegensteht. Eine gesonderte Zustimmung Ihrerseits ist für die Auszahlung nicht erforderlich.
Eine Auszahlung kann nur dann verhindert werden, wenn Sie innerhalb der Vier-Wochen-Frist einen Gerichtsbeschluss vorlegen, welcher uns die Auszahlung untersagt. Alle anderen, sogenannten „materiellen“ Einwände (wie z. B. eine Meinungsverschiedenheit über die Qualität der Renovierung), können die Auszahlung nicht verhindern.
Die vereinbarte Kautionshöhe ist die Höchstgrenze. Hier sind gemäß BGB maximal drei Nettokaltmieten möglich.
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Mietkautions-Police anzuerkennen. Sie haben daher ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Beantragung der Mietkautions-Police.
Möchten Sie vom Vertrag zurücktreten, so können Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung tun. Die eingezogene Prämie wird dann natürlich wieder zurückerstattet.
Sie können die Mietkautions-Police jederzeit kündigen. Zudem muss uns die Bürgschaftsgläubigerin oder der Bürgschaftsgläubiger aus der Bürgschaftshaftung entlassen.
Nein. Die Bürgschaftsgläubigerin oder der Bürgschaftsgläubiger kann uns jederzeit aus der Haftung entlassen. Besondere Bedingungen gibt es nicht.