Wir verbürgen uns für die Kaution und Sie können Ihr Geld für wichtigere Dinge verwenden. Sie zahlen lediglich eine geringe jährliche Prämie in Höhe von 4,7% der Kautionssumme (jährliche Mindestprämie: 45,00 EUR). Die vereinbarte Kautionssumme bezahlen Sie nur dann, wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Kaution tatsächlich anfordert. Sofern die Vermieterin oder der Vermieter die Kaution nicht verlangt, bleibt es somit allein bei der günstigen Prämie.
- In 5 Minuten zum Versicherungsschein
- Keine Kautionszahlung
- Keine versteckten Kosten
- Jederzeit kündbar
- Günstiger als ein Raten- oder Dispokredit
- Vier Wochen Zeit für einen Einspruch, falls der Vermieter die Kaution anfordert
- 20€-Gutschein von fotokasten.de für den Einrichtungsstart dazu
Unsere Mietkautions-Police können Sie direkt online und in wenigen Minuten abschließen. Ein Antrag per Post ist nicht notwendig.
Den Versicherungsschein erhalten Sie sofort nach dem Abschluss per E-Mail.
Die Bürgschaftsurkunde senden wir Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter wahlweise per Post oder E-Mail rechtzeitig zum Mietbeginn zu. Und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Bei Abschluss einer Mietkautions-Police erhalten Sie als Dankeschön einen Gutschein im Wert von 20 EUR für fotokasten.de. Das Sortiment umfasst mehr als 300 einzelne Fotoprodukte, welche Sie mit eigenen Fotos personalisieren können. Lassen Sie sich von den Möglichkeiten inspirieren und dekorieren Ihre neue Wohnung mit kreativen Wandbildern und Homeaccessoires. (Gutschein gilt ohne Mindestbestellwert.)
Erfahren Sie, wie Ihnen eine Mietkaution Zeit und Aufwand spart.
Die Bürgschaftsurkunde garantiert dem Vermieter, dass er im Schadenfall vom Bürgschaftsgeber die geforderte Kautionssumme "auf erstes Anfordern" erhält.
Nach Ihrem Online-Abschluss wird der Versicherungsschein sofort verschickt. Die Bürgschaftsurkunde wird rechtzeiti zum Mietbeginn verschickt - wahlweise per E-Mail oder Post.
Bürgschaftsgläubiger ist entweder der Vermieter und/oder Verwalter. Der Bürgschaftsgläubiger ist berechtigt, die Kaution abzurufen bzw. Baloise aus der Bürgschaft zu befreien.
Wenn der Vermieter nach dem Auszug des Mieters einen Schaden an der Wohnung feststell und zum Beispiel die Schönheitsreparaturen ausführen lassen muss, begleicht ihm Baloise die anfallenden Kosten und fordert diese anschließend vom Mieter zurück.
Montag - Freitag, 8 - 17 Uhr
Tel. 0800 40082001