Beruf & Finanzen Flieg Drohne, flieg! Aber nicht ohne Drohnenversicherung
15. März 2018
Wer eine Drohne besitzt, sollte eine Drohnenversicherung abschließen. Welcher Versicherungsschutz hier der richtige ist und worauf Sie achten müssen - erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag. 

Jeder kennt sie, viele besitzen schon eine: Drohnen werden in unserem gewerblichen und privaten Alltag immer beliebter, die Nutzungsmöglichkeiten der fliegenden Objekte scheinen schier unendlich. Laut einer Schätzung der Deutschen Flugsicherung (DFS) erreicht die Zahl der zumeist privat genutzten, unbemannten Fluggeräte in Deutschland in diesem Jahr vermutlich die Eine-Millionen-Grenze. Es ist daher augenscheinlich, dass auch die Anzahl der Flugunfälle zunehmen wird. Besitzer sollten also unbedingt über eine Drohnenversicherung nachdenken. Doch leider ist die Rechtslage in Deutschland nicht immer eindeutig: Was ist beim Fliegen einer privaten Drohne eigentlich alles erlaubt und wer zahlt bei einem Schaden? Im folgenden Artikel haben wir für Sie die wichtigsten Facts zusammengetragen.

Brauche ich als Drohnenpilot einen Flugschein?

Es kommt darauf an. Wer privat eine Drohne steigen lässt, der muss bereits vor dem Flug einiges beachten – und dies auch schon bei kleinen Objekten. Ab einem Gewicht von 250 Gramm muss der Eigentümer die Drohne mit Name und Adresse beschriften – auch wenn hier noch keine Genehmigung oder Flugschein erforderlich sind. Wer jedoch eine Drohne – auch „Multicopter oder Quadrocopter“ genannt – mit mehr als zwei Kilogramm privat fliegen lassen möchte, muss zuvor eine Theorieprüfung ablegen. Hierfür reicht auch die Prüfung und Mitgliedschaft bei einem Luftsportverband. Einen Drohnenführerschein kann man sich zum Beispiel für rund 26 Euro beim Deutschen Aero Club ausstellen lassen. Das Mindestalter für das Erlangen des Flugscheines beträgt 16 Jahre. Für schärfere Geschütze ab einem Gewicht von fünf Kilogramm muss vor dem Flug eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden.

Wann und wo darf ich überhaupt fliegen?

Die Höhe ist entscheidend! Hobbypiloten dürfen ihre Drohne nur bis zu einer Flughöhe von 100 Meter steigen lassen und auch nur so weit, wie sie noch von bloßem Auge gesehen werden kann. Weiter aufsteigen dürfen Sie Ihre Drohne nur auf einem Modellflugplatz – aber auch hier gilt ein „Flug auf Sicht“.

Aufpassen sollten Sie in jedem Fall auch auf sogenannte Flugverbotszonen, welche gesetzlich geregelt und je nach Bundesland unterschiedlich sind. Generell dürfen Sie Drohnen nicht über Gefängnissen, Industrieanlagen, Militäranlagen, Botschaften, Parlamentsgebäuden, Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnstrecken oder Krankenhäusern fliegen lassen. Auch das Überfliegen von größeren Menschenansammlungen oder Plätze, auf denen gerade Polizei- oder Rettungseinsätze stattfinden, ist untersagt. Bei Naturschutzgebieten oder regionalen Stätten gelten zudem spezielle Regelungen je Bundesland – dies betrifft zum Beispiel auch den Berliner Reichstag.

Nachbarschaftsstreit vorprogrammiert?

Fliegen Sie eine Drohne mit mehr als 250 Gramm? Dann ist auch Vorsicht geboten beim Überflug von Wohngebieten – dies ist nämlich generell verboten, außer Sie haben die Erlaubnis aller Bewohner. Dasselbe gilt zudem bei allen Drohnen, die Ton- oder Filmaufnahmen machen können. Generell ist bei Aufnahmen von anderen Personen wichtig, dass Sie bei Veröffentlichung von Bild-Ton-, oder Videoaufnahmen zuerst die Zustimmung aller betroffenen Personen einholen – dies gilt auch dann, wenn Sie auf Ihrem eigenen Grundstück fliegen und per Zufall Ihren Nachbarn fotografieren.

Zudem dürfen Sie Ihre Drohne nur bei Tageslicht – also zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang – fliegen. Für Nachtflüge benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.

Was eine gute Nachbarschaft auszeichnet, erfahren Sie hier

Stichwort Drohnenversicherung: Was, wenn doch mal etwas passiert?

Was viele Drohnenflieger noch nicht wissen: In Deutschland besteht seit einigen Jahren eine Pflicht zur Drohnenversicherung, die für die Nutzung von unbemannten Flugobjekten gilt – egal, ob Sie die Drohne gewerblich oder privat nutzen.

Wie bei allen Aktivitäten, bei denen Sie das Eigentum Dritter oder andere Personen beschädigen könnten, ist als Drohnenversicherung deshalb eine Privathaftpflicht unabdingbar. Denn Sie haften als Halter einer Drohne in allen Fällen (auch wenn es unabsichtlich zu Unfällen kommt!) und dies mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Geschichten von Drohnenunfällen (z.B. ein Absturz auf einer Autobahn, der eine Massenkarambolage zur Folge hatte) gibt es schon heute leider zu Genüge. Damit Ihnen auch im schlimmsten Fall nicht der private Konkurs droht, sollten Sie in Ihrer Haftpflichtversicherung unbedingt auch das Fliegen von Drohnen miteinschließen – denn dieser Zusatz ist standardmäßig noch nicht in allen Versicherungen enthalten. Einige Versicherer bieten auch eine spezielle Drohnenversicherung an, welche je nach Bedürfnissen verschiedene Deckungssummen, Anzahl Personen, Größe der Drohne etc. anbietet. Wenn Sie Ihre Drohne auch gewerblich nutzen, indem Sie z.B. Ihre Drohnen-Fotos verkaufen, müssen Sie zwingend eine spezielle Drohnenversicherung abschließen.

Fliegen Sie eine größere oder teure Drohne, sollten Sie auch an eine Kaskoversicherung denken, denn die Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn Ihre Drohne bei einem Unfall kaputt geht.

Die 5 spektakulärsten Erlebnisreisen

Strandurlaub oder Erlebnisreise? Wer Lust auf Abenteuer hat, sagt zu letzterem Ja! Wir stellen Ihnen 5 spannende Reisen vor....

Zum Blog-Beitrag
Achtung beim Drohnenflug im Ausland

Andere Länder, andere Sitten: auch der Drohnenflug ist in anderen Ländern oftmals anders geregelt als in Deutschland. Am besten ist es, wenn Sie sich vor dem Drohnenflug im Ausland über die ortsüblichen Regeln und Pflichten informieren. Eine Übersicht aktueller Gesetze und Bestimmungen finden Sie z.B. auf dieser Seite. Wichtig: In einigen Ländern sind nicht nur der Drohnenflug an sich, sondern auch bereits der Besitz und die Einfuhr des Flugobjektes strafbar (z.B. in Ägypten)! Auch was das Thema Drohnenversicherung betrifft, sollten Sie sich vor Reiseantritt informieren, denn es sind längst nicht alle Länder in einer hierzulande angeschlossenen Drohnenversicherung abgedeckt. Meistens gilt der Schutz nur innerhalb Europas, eine weltweite Absicherung kann aber oft dazu gebucht werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält…

… bei dem ist der Drohnenspaß leider bald zu Ende. Denn wer seine Drohne falsch bedient oder Flugverbotszonen nicht berücksichtigt, der kann ein hohes Bußgeld von mehreren Tausend Euro riskieren. Kommt es zu einem Unfall, droht im schlimmsten Fall sogar ein Strafverfahren.

Und einen Tipp zuletzt: Lassen Sie in jedem Fall gesunden Menschenverstand walten.

Aktualisiert / Verfasst am

15.März 2018

Bildnachweis

Bild 1: Fotolia/166198058

Berater in der Nähe finden
Das könnte Sie interessieren: Zur News & Tipps Übersicht