Für die meisten ist der Urlaub die schönste Zeit des Jahres. Umso ärgerlicher, wenn er durch ein Missgeschick, wie einen Rotweinfleck auf dem Teppich, verhagelt wird. Je nachdem, ob es sich, wie in unserem Beispiel, um einen Sachschaden, einen Personen- oder Vermögensschaden handelt, können kleine Unachtsamkeiten nämlich schnell teuer werden. Denn laut BGB gilt:
Wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür haften und finanziell aufkommen.
Und das ein Leben lang in unbegrenzter Höhe. Ruinieren Sie den Teppich Ihrer gemieteten Ferienwohnung oder verlieren den Haustürschlüssel, müssen Sie also in voller Höhe für die Kosten aufkommen. Es sei denn, Sie haben eine private Haftpflichtversicherung, die auch Mietsachschäden mit versichert, wie die AMBIENTE® der Basler.
Nicht immer sind Mietsachschäden in der Haftpflicht eingeschlossen. Gleiches gilt für Ferienobjekte und Schäden, die im Ausland passieren. Auch kommt es immer darauf an, was beschädigt wurde. Handelt es sich um fest in der Wohnung verbautes Inventar wie Einbauschrank oder Badewanne, stehen die Chancen gut, dass die Haftpflicht dies abdeckt. Für bewegliches Mobiliar existieren jedoch, je nach Anbieter, teils Einschränkungen.
Ganz wichtig: Um die Leistungsübernahme zu garantieren, ist es notwendig, dass Sie Ihrem Versicherer den Schaden unverzüglich melden. Auch den Vermieter sollten Sie umgehend informieren.
Auch wenn der Sohn mit den Skischuhen das Parkett der Ferienwohnung zerkratzt oder die Tochter mit dem Ball die Glastür zertrümmert, sind Sie mit einer Familien-Haftpflicht auf der sicheren Seite. Es gibt familienfreundliche Tarife, die nicht nur alle leiblichen, sondern auch minderjährige Pflege-, Stief- und Adoptivkinder mitversichern. Übrigens: Bis zum 7. Lebensjahr sind Kinder laut BGB nicht deliktfähig. Folglich können Sie nur über die Eltern belangt werden und auch nur, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie genau diese rechtlich geregelt ist, können Sie u.a. hier nachlesen.
Für besonderen Ärger im Nachhinein sorgt es, wenn Vermieter Sie für Schäden verantwortlich machen, die Sie gar nicht verursacht haben. Um vorzubeugen, protokollieren Sie den Zustand der Ferienwohnung bei Bezug im Zweifelsfall gemeinsam und machen Sie umgehend auf festgestellte Mängel aufmerksam. So bekommen Sie auch Ihre Kaution zurück. Und wenn alles nichts hilft? Auch hier hilft die private Haftpflicht. Sie prüft, ob tatsächlich ein Schadenersatzanspruch besteht und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.
Haftpflicht ist nicht gleich Haftpflicht. Machen Sie deshalb den Check und prüfen Ihren Vertrag, ob die für Sie wichtigen Risiken abgedeckt sind und machen Sie den Vergleich. Um Missverständnissen vorzubeugen, achten Sie darauf, dass alle relevanten Leistungen genau definiert sind. In der Übersicht zur AMBIENTE® TOP heißt es in puncto Mietsachschäden beispielsweise explizit „geliehenen Sachen in Ferienunterkünften bis 10.000 EUR“ sind mitversichert.
Denn wie man es dreht und wendet: Als Verursacher müssen Sie für Schäden in jedem Fall aufkommen, ob über Ihre Haftpflicht oder mit Ihrem privaten Vermögen.