Sieben Uhr morgens: Das ist die Zeit, zu der hierzulande in den meisten Orten die Gehwege von winterlichem Weiß oder rutschigem Laub befreit und gestreut sein müssen. Bei Mehrfamilienhäusern gilt das zusätzlich für den Weg zu den Mülltonnen und zum Hauseingang. Nur ein einziges Mal sind Sie nicht dazu gekommen, weil Sie verschlafen haben, zu einem dringenden Termin mussten oder einfach nicht daran gedacht haben – und schon ist es passiert: Ein Passant rutsch auf dem Bürgersteig vor Ihrem Haus aus, bricht sich ein Bein und fällt für mehrere Wochen auf der Arbeit aus:
Jetzt kann es richtig teuer werden! Schmerzensgeld oder Regressansprüche von Arbeitgeber oder Krankenkassen können zu Forderungen in Millionenhöhe führen. Eigentümer haften für Sach- und Personenschäden auf ihrem Grundstück, wenn sie diese nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt haben – im Härtefall mit ihrem kompletten Privatvermögen! Vor diesem Risiko schützt eine Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht. Sie prüft mögliche Ansprüche gegenüber Dritten und tritt bei Schäden ein, die Dritten durch Haus oder Grundstück entstanden sind.
- Bei Eigenheimbewohnern kommt die Privathaftpflicht für Schäden auf, die Dritten auf dem Grundstück bzw. verletzte Sorgfaltspflichten entstanden sind. Ebenso ist es bei Mietern, wenn die Schneeräumpflicht z. B. im Mietvertrag an sie delegiert wurde
- Wichtig: Prüfen Sie beim Versicherungsabschluss, ob die Police alle Leistungen einschließt, die für Ihre persönliche Situation wichtig sind.
Sie sind auf einem winterlichen Gehweg ausgerutscht, dem Eigentümer ist aber keine unterlassene Räumungspflicht nachzuweisen? Auch in diesem Fall müssen Sie nicht auf Ihren Ausfallkosten sitzenbleiben. Ist Ihr Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg (bei Kindern auch zur Schule) passiert, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Eine private Unfallversicherung weitet diesen Schutz auf Freizeitunfälle aus und zahlt die Folgekosten. Speziell für kleinere Unfälle bietet die Basler als SicherheitsPLUS darüber hinaus eine in Kombination als auch separat abschließbare Schmerzensgeld-Versicherung mit einer Entschädigungssumme bis zu 24.000 EUR.
Auch Schnee in größeren Mengen kann für Hauseigentümer zum Problem werden. Denn so leicht eine einzelne Schneeflocke auch sein mag: verdichtet bringt feuchter Neuschnee, abhängig von Alter und Witterungsbedingungen, 200 bis 500 Kilo pro Kubikmeter auf die Waage. Halten Vor- oder gar Hausdach dieser Last nicht stand, wird es richtig teuer. Eine Elementarschadenversicherung ist daher insbesondere für schneereiche Regionen und Flachdächer (von denen Schnee sehr schlecht abrutschen kann) ein wichtiger Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. Die Elementarschadenversicherung sichert Hausbesitzer neben Schneedruck auch gegen Dachlawinen und Lawinen ab.
Sie haben nicht von Sommer- auf Winterreifen umgerüstet und sind in einen Unfall verwickelt? Heikel, denn seit Dezember 2010 besteht in Deutschland eine situative Winterreifen-Pflicht. Das heißt, neben einem ordentlichen Bußgeld (Unfall mit unangepasster Bereifung = 120 Euro + 1 Punkt) kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit auch ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern. Der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht bleibt demgegenüber auch bei Sommerreifen bestehen. Allerdings können Sie als Fahrer in Mithaftung genommen werden. Für beide Versicherungen gilt jedoch, dass die Unfallursache nachweislich auf die Sommerbereifung zurückführbar sein muss. Hier entscheidet im Zweifel ein Gutachten.
Deshalb: Steigen Sie schon aus Gründen der eigenen Sicherheit auf Winter- oder zumindest Alljahresreifen um, auch wenn Sie „nur“ in der Stadt unterwegs sind, wo weniger Schnee liegt.