Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch das Thema. Verständlich, praxisnah und mit Blick auf unterschiedliche Lebenssituationen – egal, ob Sie Familie haben oder selbstständig sind.
Damit Sie den Überblick behalten, lohnt sich ein kurzer Blick auf die zwei wichtigsten Kategorien:
Sonderausgaben – Ihre persönliche Vorsorge
Hierunter fallen Versicherungen, die Ihre Gesundheit, Ihre Arbeitskraft oder Ihre finanzielle Zukunft absichern, zum Beispiel:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Altersvorsorge, etwa eine Basis- oder Rürup-Rente
Diese Beiträge tragen Sie in der "Anlage Vorsorgeaufwand" ein.
Werbungskosten – alles rund um den Beruf
Versicherungen mit klarem beruflichem Bezug können Sie als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen etwa:
- Berufshaftpflichtversicherungen
- der berufliche Anteil einer Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz)
- eine Unfallversicherung mit beruflichem Risikoanteil
Diese Kosten gehören in die "Anlage N" – bei Selbstständigen in die jeweilige Gewinnermittlung.
Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich besonders wichtig. Absetzbar ist der Teil, der die "Basisabsicherung" abdeckt – also Leistungen, die dem gesetzlichen Standard entsprechen.
Gut zu wissen: Diese Beiträge werden in der Regel "voll berücksichtigt". Das ist ein großer Vorteil, kann aber auch dazu führen, dass andere Versicherungen steuerlich weniger ins Gewicht fallen.
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gehört für viele zum festen Bestandteil der Absicherung – und kann als Sonderausgabe angesetzt werden. Auch die Kfz-Haftpflicht zählt dazu. Gerade für Familien ist das ein wichtiger Baustein.
Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung
Beide Versicherungen sichern Ihr Einkommen ab, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Sie lassen sich steuerlich berücksichtigen, solange der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist.
Bei Unfallversicherungen kann es sinnvoll sein, private und berufliche Anteile sauber zu trennen.
Rechtsschutzversicherung
Hier lohnt sich ein genauer Blick: Der private Rechtsschutz ist steuerlich nicht relevant. Anders sieht es beim Arbeitsrechtsschutz aus – dieser Teil kann als Werbungskosten angesetzt werden. Wichtig ist, die Anteile korrekt aufzuschlüsseln.
Altersvorsorge: besonders interessant für Selbstständige
Beiträge zur Basisrente (Rürup) können 2025 in hohem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Für Selbstständige ist das oft ein wirkungsvoller Hebel, um heute Steuern zu sparen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen.
Sachversicherungen wie Hausrat-, Wohngebäude-, Kasko- oder Fahrradversicherungen schützen Ihren Besitz, nicht Ihre Person. Sie lassen sich daher in der Regel nicht steuerlich absetzen.
Höchstbeträge 2025: Darauf sollten Sie achten
Für Vorsorgeaufwendungen gelten feste Grenzen:
- 1.900 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- 2.800 Euro für Selbstständige
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden zuerst angerechnet. Sind diese bereits hoch, bleibt für weitere Versicherungen steuerlich oft wenig Spielraum. Umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen.
Viele Versicherungsbeiträge werden inzwischen automatisch an das Finanzamt übermittelt. Trotzdem lohnt es sich, kurz zu prüfen:
- Sind alle Beiträge vollständig erfasst?
- Wurden berufliche Anteile berücksichtigt?
- Stimmen die Beträge mit Ihren Unterlagen überein?
Mit ELSTER oder einer Steuersoftware behalten Sie den Überblick. Beitragsbescheinigungen sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren.
Typische Stolperfallen – und wie Sie sie vermeiden
- Private und berufliche Anteile nicht sauber trennen
- Höchstbeträge übersehen
- Rechtsschutzversicherung komplett ansetzen
- Übermittelte Daten ungeprüft übernehmen
Ein wenig Sorgfalt zahlt sich hier oft aus.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele Menschen ein zentraler Baustein der Vorsorge. Sie schützt Ihr Einkommen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können – und kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Bei Baloise unterstützen wir Sie dabei, eine Lösung zu finden, die zu Ihrem Leben passt. Informieren Sie sich zum Beispiel über unsere Berufsunfähigkeitsversicherung und lassen sich beraten, wie Sie Absicherung, Flexibilität und steuerliche Aspekte sinnvoll miteinander verbinden können.
Die Steuererklärung 2025 ist mehr als Pflicht – sie ist eine Gelegenheit. Wer seine Versicherungen richtig einordnet, kann spürbar profitieren. Und wenn Fragen bleiben: Lassen Sie sich gern zu flexiblen Vorsorgelösungen beraten, um heute die richtigen Entscheidungen für morgen zu treffen.