unsere Berufsunfähigkeitsversicherung
- Schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit und dem Verlust des Einkommens
- Richtet sich nach Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, Ihrem Lebensstandard und Ihrer sozialen Stellung
- Ist flexibel anpassbar, jetzt und in Zukunft: höhere Rente und erweiterte Absicherung
Eine garantierte Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 € für nur 22 € monatlich, z.B.
für 30-jährige Maschinenbauingenieur:in, Nichtraucher:innen, bis Alter 65 Jahre.
Was morgen kommt, können wir nicht wissen, aber wir können es gemeinsam gestalten: Mit einem Plan B für den Fall, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Wenn Sie schwer krank werden oder einen Unfall erleiden, brauchen Sie all Ihre Energie, um wieder auf die Beine zu kommen. Finanzielle Sorgen stehen dem im Weg. Genau deshalb ist unsere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein wichtiger Baustein Ihrer Zukunftsplanung. Sie schützt sie vor finanziellen Einbußen bei Verlust Ihrer Arbeitskraft – und diese können bis in Millionenhöhe reichen. Blicken Sie mit uns optimistisch in die Zukunft mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Ihren Beitrag zum Familieneinkommen absichert, und flexibel erweiterbar ist mit zusätzlichen Sicherheitsbausteinen.
Jeder Mensch hat ein anderes Schutzbedürfnis. Deshalb ist unsere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) flexibel erweiterbar. Wählen Sie bis zu vier Zusatzbausteine für Ihren maximalen Schutz:
- Inflationsschutz: Ihre Rente steigt garantiert wie vereinbart um jährlich 1 bis 3 Prozent. Durch eine Überschussrente von zurzeit 1,75%, die nach erfolgter Zuteilung ebenfalls garantiert wird, erhöhen sich die Rentenleistungen zusätzlich.
- Arbeitsunfähigkeitsschutz: Bei einer durchgehenden Krankschreibung von mehr als 6 Monaten erhalten Sie rückwirkend und für insgesamt maximal 36 Monate eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit – schnell und unbürokratisch.
- Pflegeschutz: Lebenslange Leistungen im Pflegefall. Wenn zum Ablauf der BU-Rentenauszahlung bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit auftritt, zahlen wir die BU-Rente lebenslang weiter, solange Sie pflegebedürftig sind. Die Leistungserbringung erfolgt ab Pflegegrad 2 nach SBG XI oder bei Verlust von mindestens 3 von 6 sogenannter Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL oder englisch: „Activities of Daily Living“ bzw. „ADL“) oder bei Pflegebedürftigkeit infolge einer Demenz.
- Krankheitenschutz: Bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose und aufgrund der Folgen eines schweren Unfalls erhalten Sie eine Einmalzahlung in vereinbarter Höhe (5.000 EUR bis zu 3 Jahresrenten, max. 100.000 EUR).
- Sehr gute Leistungen zu günstigen Beiträgen
Nicht nur für Akademiker und Büroangestellte
- Kein Verweis auf einen anderen Beruf
Immer der zuletzt ausgeübte Beruf ist abgesichert
- Weltweiter Versicherungsschutz
Absicherung gilt in jedem Land
- Flexibilität durch Beitragspausen
Bis zu 36 Monate bei Elternzeit
- Starthilfe zur Wiedereingliederung ins Berufsleben
Bis zu insgesamt 10.000 EUR in 6 Monatsrenten
- Garantierte Leistungsdynamik
mit dem Zusatzbaustein „Inflationsschutz“
- Berufsunfähigkeitsrente per Krankenschein
mit dem Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeitsschutz“
- Lebenslange Rente im Pflegefall
mit dem Zusatzbaustein „Pflegeschutz“
- Soforthilfe bei schwerer Erkrankung
mit dem Zusatzbaustein „Krankheitenschutz“
- Sehr gute Leistungen zu günstigen Beiträgen
Nicht nur für Akademiker und Büroangestellte
- Kein Verweis auf einen anderen Beruf
Immer der zuletzt ausgeübte Beruf ist abgesichert
- Weltweiter Versicherungsschutz
Absicherung gilt in jedem Land
- Flexibilität durch Beitragspausen
Bis zu 36 Monate bei Elternzeit
- Starthilfe zur Wiedereingliederung ins Berufsleben
Bis zu insgesamt 10.000 EUR in 6 Monatsrenten
- Garantierte Leistungsdynamik
mit dem Zusatzbaustein „Inflationsschutz“
- Berufsunfähigkeitsrente per Krankenschein
mit dem Zusatzbaustein „Arbeitsunfähigkeitsschutz“
- Lebenslange Rente im Pflegefall
mit dem Zusatzbaustein „Pflegeschutz“
- Soforthilfe bei schwerer Erkrankung
mit dem Zusatzbaustein „Krankheitenschutz“
Erweitern Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten bei einer Berufsunfähigkeit mithilfe unserer Berufsunfähigkeitsversicherung Cash+. Über diese erhalten Sie eine zusätzliche, einmalige Kapitalzahlung, die Sie für Ihre Genesung und Ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben verwenden können.
Nein, wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf. Das bedeutet, dass entscheidend ist, ob Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können. So sichern Sie genau das ab, was zählt: Ihre Qualifikation und Ihr Einkommen. Andere Versicherer verweigern die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente, sofern Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse einen anderen Beruf ausüben können – sie verweisen Sie auf einen anderen Beruf, der Ihrem Lebensstandard entspricht.
Ihr zuletzt ausgeübter Beruf bleibt abgesichert, auch wenn Sie bei Eintritt Ihrer Berufsunfähigkeit keiner Tätigkeit nachgehen.
Ja, Sie können den Schutz Ihrem Leben anpassen, z.B. wenn Sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen, ein Kind bekommen bzw. adoptieren oder einen Karrieresprung machen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist dann nicht erforderlich.
Sie erhalten Sie einen Startzuschuss von bis zu 10.000 EUR für Ihre Wiedereingliederung ins Berufsleben, sofern keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt und Sie einen neue berufliche Tätigkeit aufnehmen – dafür sind keine neuen beruflichen Qualifikationen erforderlich.
Ja. Beitragspausen sind möglich, bei Elternzeit sogar bis zu 36 Monate.
Außerdem können Sie bis zu 24 Monate die Beiträge stunden und dabei trotzdem noch den vollen Versicherungsschutz genießen.
Ganz gleich, in welchem Land Sie heute oder in Zukunft leben: Sie genießen den vereinbarten Schutz weltweit.
Ausschlaggebend ist, ob eine der sogenannten Aktivitäten des täglichen Lebens (englisch „ADL“, „Activities of Daily Living“) beeinträchtig ist. Sofern ein Pflegefall aufgrund mindestens einer ADL vorliegt, erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente. Ausschlaggebend ist, ob eine der sogenannten Aktivitäten des täglichen Lebens beeinträchtig ist. Sofern ein Pflegefall aufgrund mindestens einer ADL oder der Pflegegrad 2 nach SGB XI vorliegt, erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente.
Berufstätige, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende im Alter von 10 bis 55 Jahren.
Ja. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 6 Monate krankgeschrieben waren bzw. 4 Monate lang und voraussichtlich 2 weitere Monate. Sollten Sie länger krankgeschrieben sein, z.B. 36 Monate lang, dann wird Ihnen 36 Monate lang eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.
- Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Hausfrauen und -männer: 1.500 EUR
- Für Studierende und Existenzgründerinnen und -gründer: 2.000 EUR
- Für Berufstätige: bis 7.500 EUR möglich
Ja, durch nachträgliche Erhöhungen der Rente oder durch automatische Beitragserhöhungen. Die monatliche Rente kann bis auf 4.000 EUR ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden. Zusätzlich kann mit der Karriereoption die Monatsrente bis 6.000 EUR und für Kammerberufe sogar bis zu einer Monatsrente von 7.500 EUR erhöht werden.
Zunächst müssen Sie den Leistungsfall melden.
Schreiben Sie uns am besten eine Nachricht, am besten E-Mail oder rufen Sie uns an!
E-Mail: Leistung@baloise.de
Telefon: 040 3599 9185
Erforderliche Unterlagen:
- Eine detaillierte Beschreibung der Berufstätigkeit, wie sie zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde. Tabellarische Darstellung mit genauen Zeitangaben ist empfehlenswert.
- Bei Selbständigen zusätzlich Informationen über den Betrieb (Größe, Struktur, Mitarbeiterzahl).
- Nachweise über die Höhe des Einkommens.
- Bericht des behandelnden Arztes mit Angaben zu bestehenden Leistungseinschränkungen sowie zur voraussichtlichen Dauer der Gesundheitsstörung.
- Arztbriefe der bislang konsultierten Fachärzte.
Nachdem die Dokumente eingegangen sind, werden sie in der Leistungsfallprüfung bearbeitet. Über den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie sich jederzeit zuständigen Fallmanager informieren.
Tipp: Nutzen Sie unsere Checkliste für den Leistungsantrag für eine schnelle Bearbeitung.
100 % Rente schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
Sie erhalten 100 % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 %, bei Verlust von prägenden Tätigkeiten sogar schon bei weniger als 50 %. Bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit, werden die Beiträge für die Versicherung von der Baloise übernommen. Wird die Rentenzahlung nach dem Ende einer Berufsunfähigkeit eingestellt, werden ab diesem Zeitpunkt drei weitere Monatsrenten gezahlt.
Schnelle Hilfe in besonderen Fällen
- Soforthilfe bei schweren Erkrankungen
Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Koma, eingeschränkte Lungen-, Nieren- und Leberfunktion. - Soforthilfe bei Verlust von Grundfähigkeiten
Sehen, Hören oder Fortbewegung nur noch mit Rollstuhl möglich. - Bis zu 36 Monatsrenten bei Arbeitsunfähigkeit
„Gelber Schein“ reicht als Nachweis für eine schnelle BU-Leistungsprüfung. - Überbrückungshilfe bei Krankentagegeld
Bis zu sechs Monatsrenten für nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente. Die Überbrückungshilfe ist im Baloise Arbeitsunfähigkeitschutz integriert. Besonderer Hinweis: Oft verweigern Krankentagegeldversicherer eigene Leistungen bei gleichzeitigem Bezug von Berufsunfähigkeitsrenten, daher kann bei der Baloise der Zeitpunkt der Rentenzahlungen selbst bestimmt und später beantragt werden. - Rente bei Pflegebedürftigkeit
Ab 1 von 6 ADL (Activities of Daily Living) oder Pflegegrad 2 nach Sozialgesetzbuch (SGB XI). - Rente bei Infektionen
Bei teilweisem oder vollständigem Berufsverbot aufgrund einer Infektion. - Berufsunfähigkeitsrente bei unbefristeter Erwerbsminderung
Zahlung bei Anerkennung einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente aus der Sozialversicherung ohne weitere Voraussetzungen wie Alter und Mindestlaufzeiten des Vertrags.
Welche Unterstützungsleistungen bieten wir vor einem Leistungsfall?
Kostenübernahme für Beratung durch Verbraucherzentrale oder Versicherungsberater vor
Antragstellung. Baloise übernimmt Kosten bis 250 EUR, einzige Voraussetzung, der Versicherte kann eine Krankschreibung von mehr als sechs Monaten nachweisen.
Welche Unterstützungsleistungen bieten wir, wenn ein Leistungsantrag abgelehnt oder die Leistungen eingestellt wurden?
Übernahme von Beratungskosten zur Überprüfung der Entscheidung nach einer Ablehnung oder Ein-stellung von Leistungen. Es werden Kosten durch Verbraucherzentralen oder Versicherungsberater/-in des Bundesverbands der Versicherungsberater e.V. übernommen. Wir übernehmen 75 Prozent der entstandenen Kosten, bis zu 500 EUR, bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bis 250 EUR.
Welche Unterstützungsleistungen bieten wir, um Sie bei dem Wiedereinstieg ins Berufsleben zu unterstützen?
Wiedereingliederungshilfen für die berufliche Neuausrichtung. Unterstützung von der beruflichen Neuorientierung bis hin zur Weiterqualifizierung in der neuen Tätigkeit
- Umschulungshilfe: 1.500 EUR Pauschale nach erfolgreicher Umschulung.
- Startzuschuss: Einmalzahlung von bis zu 10.000 EUR bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit – auch wenn dafür keine neuen beruflichen Qualifikationen erforderlich sind.
- Schulungshilfe: Kostenübernahme für Schulungsmaßnahmen bis 3.000 EUR.
Rehabilitationshilfen von bis zu 6.000 EUR
Die Baloise zahlt zusätzlich 6.000 EUR für Rehabilitationsmaßnahmen. Außerdem unterstützen und beraten wir zu Fragen einer Rehabilitation (medizinisch und berufskundlich) und bei der Koordination von Maßnahmen zur Wiedereingliederung.
Umorganisationshilfe für Selbständige und Freiberufler
Die Baloise verzichtet auf eine Prüfung der Umorganisation bei Selbständigen und Freiberuflern unter bestimmten Bedingungen. Besteht die Möglichkeit, den Arbeitsplatz umzuorganisieren, zahlt die Baloise eine Umorganisationshilfe in Höhe von bis zu 30.000 EUR.
Kostenübernahme für Beratung durch Verbraucherzentrale oder Versicherungsberater vor
Antragstellung. Baloise übernimmt Kosten bis 250 EUR, einzige Voraussetzung, der Versicherte kann eine Krankschreibung von mehr als sechs Monaten nachweisen.