Auch psychisch gesunde Menschen kann Burnout treffen...
Termine müssen eingehalten, Überstunden gemacht, Projekte vor Deadlines abgeschlossen werden – solche Situationen kennt jeder Berufstätige. Doch wenn der Job-Stress über Jahre anhält, wächst die Gefahr eines Burnouts. Laut Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung lag der Anteil psychischer Erkrankungen 2017 bei bis zu 43 Prozent und somit weit vor körperlichen Erkrankungen wie Silikose (Staublunge) oder Bandscheibenvorfall. Das Problem: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur dann eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit, wenn die Krankheit auf der Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgeführt wird. Diese findet sich in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung. Zwischen dem Versicherungsbedarf und den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung klafft somit eine große Lücke.
Obwohl Diagnosen wie das Burnout-Syndrom immer mehr häufiger gestellt werden, ist vielen Menschen nicht bewusst, dass es jeden treffen kann und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle essenziell ist. Berufsunfähigkeitsfälle aufgrund psychischer Erkrankungen durchziehen alle Milieus und Berufe, vom Studenten bis zum Manager. Und auch Menschen ohne auffällige Krankheitsvorgeschichte können betroffen sein. Ein weiteres großes Problem ist die gesellschaftliche Stigmatisierung. Die öffentliche Akzeptanz psychischer Erkrankungen wächst im Vergleich zu deren tatsächlicher Verbreitung nur langsam. Ein Vergleich zwischen männlichen und weiblichen Rentenbeziehern in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt eine hohe Diskrepanz zwischen beiden Geschlechtern. Während der Anteil der Versicherungsfälle im Jahr 2017 bei Frauen bei 43 Prozent lag, waren es bei Männern nur 30 Prozent. Hier liegt der Verdacht nahe, dass Letztere aufgrund von geschlechtsbedingten Rollenerwartungen seltener einen Arzt oder Therapeuten aufsuchen.
Der Begriff "Burnout" leitet sich aus dem Englischen ab und bedeutet wörtlich übersetzt "ausbrennen". Bereits in den 1970er Jahren beobachtete der amerikanische Psychotherapeut Herbert J. Freudenberger bei Menschen eine starke Erschöpfung und Niedergeschlagenheit, deren Ursachen mit dem stressigen Arbeitsumfeld in sozialen Berufen zusammenzuhängen schien. Im Laufe der Jahre wurde das Phänomen Burnout-Syndrom genauer erforscht; bislang ist es jedoch nicht als offizielle Krankheit anerkannt. Im deutschsprachigen Diagnoseschlüssel ICD-10-GM wird das Burnout-Syndrom lediglich unter Kapitel XXI in Zusammenhang mit "Problemen mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung" ohne eigene Diagnose aufgeführt.
Bei einer mindestens sechs Monate anhaltenden Arbeitsunfähigkeit zahlt die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend eine fortwährende Rente – auch bei Burnout und anderen psychischen Erkrankungen. Diese werden bereits bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sogenannter "gelber Schein") anerkannt. Besonders geeignet ist die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer in sozialen Berufsgruppen wie Erzieher, Kranken- oder Altenpfleger oder anderen, mit hoher psychischer Belastung verbundenen Tätigkeiten. Einer der Vorteile ist die in der Police enthaltene Wiedereingliederungshilfe von bis zu sechs Monatsrenten (maximal 10.000 Euro), die als Belohnung für eine erfolgreiche Wiederaufnahme der bisherigen oder einer anderen Berufstätigkeit an den Versicherten ausgezahlt werden.
Bevor es soweit kommt, sollte man die Anzeichen wie andauernde Erschöpfung frühzeitig als Warnsignale erkennen und gegenlenken, indem man sich professionelle Hilfe sucht. Das "Begraben" von Depressionen unter noch mehr Arbeit ist kontraproduktiv und verschlimmert die Lage nur noch mehr, bis es tatsächlich zum Burnout kommen kann. Und selbst wenn Sie bislang noch nie seelisch krank gewesen sind: eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich – übrigens auch für Schüler und Studenten.
26. April 2018
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