Versicherungstipps Versicherungen für Studenten – welche sind notwendig?
30. Juni 2022
30. Juni 2022. Die erste eigene Wohnung, eine andere Stadt, das Uni-Leben und viele neue Bekanntschaften: Der Studienbeginn ist eine spannende Zeit und kaum ein Erstsemester denkt dabei an Versicherungen. Ein kleiner Check lohnt sich trotzdem. Hier zeigen die Experten der Basler, welche Policen auch Studenten unbedingt haben sollten.
Unverzichtbare Versicherungen für Studenten

Für Studenten sind nur zwei Versicherungen unverzichtbar:

Sowohl die Haftpflicht als auch die Krankenversicherung läuft i. d. R. über Ihre Eltern, sodass Sie als Student automatisch über deren Familienversicherung mit versichert sind.

Vorausgesetzt, Sie

  • sind nicht älter als 25 (Krankenversicherung) bzw. 30 Jahre (Haftpflicht)
  • sind unverheiratet/in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • sind im Erststudium/-ausbildung
  • Volljährige, unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, während der Ausbildung auch außerhalb der häuslichen Gemeinschaft und über das 30. Lebensjahr hinaus (Haftpflicht)
Ab wann muss ich mich selbst krankenversichern?

Nebenjob

Wer im Jahr mehr als 5.400 Euro verdient, muss sich selbst versichern. Hierzu zählen Einnahmen aus Miete, Zinsen oder Nebenjob. Das BAföG wird darin nicht verrechnet.

Nebenjob und Familienversicherung
Studierende, die zu Beginn eines Semesters bei ihren Eltern mitversichert waren, verlieren den Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung, wenn sie während des Semesters mehr als 450 Euro im Monat im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung verdienen. Für die sonstigen Einkünfte gilt die Grenze von einem Siebtel der Bezugsgröße.

Beschäftigung während des Semesters
Eine Beschäftigung als Arbeitnehmer neben dem Studium ist versicherungsfrei, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Wochenstunden beträgt. Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle. Wird die Wochenstundenzahl nur während der Semesterferien erhöht, bleibt die Versicherungsfreiheit bestehen. 
 

Referendariat oder Zweitstudium

Wer sich für ein Zweitstudium entscheidet bzw. eine Promotion beginnt, benötigt ebenfalls eigene Versicherungspolicen. Gleiches gilt auch für Lehramtsanwärter, Rechtsreferendare oder alle, die eine zweite Lehre beginnen.  

Vollendung des 25. Lebensjahres

Für die Krankenversicherung gilt: Wer das 25. Lebensjahr vollendet hat, benötigt eine eigene Police. Die gibt es für Studenten zu vergünstigten Konditionen – gültig bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Der Beitrag zur sogenannten „studentischen Krankenversicherung“ liegt bei rund 80 Euro im Monat und besteht aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse. Als BAföG-Empfänger erhalten Sie zudem einen Zuschuss.

Private Krankenversicherung

Die privaten Kassen bieten keine beitragsfreie Familienversicherung. Wer bisher über seine Eltern privat versichert war, muss vor Studienbeginn entscheiden, ob er in der PKV bleiben oder zur gesetzlichen wechseln möchte. Der Versicherungsschutz muss bei der Einschreibung nachgewiesen werden!

Wer sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt und sich für die private Krankenversicherung entscheidet, kann erst wieder nach Beendigung des Studiums (nicht Abbruch!) zur gesetzlichen wechseln. Hier gilt es abzuwägen: Zwar erhalten Kinder von Beihilfeberechtigten eine staatliche Beihilfe von bis zu 80 Prozent, allerdings nur solange die Eltern auch Kindergeld erhalten. Wer sein Studium mit 25 Jahren nicht abgeschlossen hat oder so viel verdient, dass das Kindergeld entfällt, für den können die PKV-Beiträge teuer werden. Die private Restkostenversicherung muss er in eine teurere private Krankheitskostenvollversicherung umwandeln.

Sinnvolle Zusatzversicherungen für Studenten

Unter bestimmten Lebensumständen können folgende Versicherungen für Studenten sinnvoll sein:


Berufunfähigkeitsversicherung

Wenn Studenten aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls nicht mehr studieren können, gibt es oft keine Leistungen vom Staat. Denn:

  • Renten werden i.d.R. erst nach 5 Jahren Warte- und Vorversicherungszeiten gezahlt
  • bei Studenten werden berufliche Qualifikationen und Lebensstandard nicht berücksichtigt
  • Studenten haben in der Regel keine Ansprüche auf die gesetzlich Erwerbsminderungsrente
  • Bis zur Rente erzielen die meisten Menschen ein Einkommen von über einer Million Euro. 

Unter Verbraucherschützern und Experten ist eins unstrittig - eine Absicherung des Einkommens ist existenziell wichtig. Zwei Gründe sprechen für eine Einkommensabsicherung von Studenten: Zum einen liegen meist wenig Vorerkrankungen vor, die eine Absicherung verhindern könnten und zum anderen sind die Beiträge langfristig sehr günstig. Durch Nachversicherungen kann der Schutz später angepasst werden.
 

KFZ-Versicherung

Wer ein Auto hat, sollte auch eine KFZ-Versicherung abschließen. Die günstigste Option ist es, das Fahrzeug als Zweitwagen über die Eltern mitversichern zu lassen.

Auslands-Krankenversicherung

Erasmus, Sprachreise oder Work & Travel – möchten Sie einige Zeit im Ausland verbringen, empfiehlt sich insbesondere für Länder außerhalb der EU eine private Auslandskrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse ist hier nicht zuständig. Die Auslandskrankenversicherung gilt i. d. R. für ein ganzes Jahr und übernimmt auch Leistungen wie einen Krankenrücktransport, den die normale Versicherung nicht trägt.

Hausrat

Ob in die erste eigene Wohnung oder in eine Wohngemeinschaft, der Auszug aus der elterlichen Komfortzone ist immer ein großes Abenteuer. Doch bringt die erste eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer nicht nur wilde Partys und Berge von Pizzakartons mit sich. Jetzt heißt es auch: auf eigenen Beinen stehen und Verantwortung übernehmen. Ein guter Grund, sich mit dem Thema Versicherung zu beschäftigen. Oftmals kann die Hausratversicherung der Eltern hierauf erweitert werden, Fragen Sie bei Ihrem Basler-Berater nach!

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