- Sicherheit bei Totalschaden einer finanzierten Photovoltaikanlage (nicht wiederherstellbar): GAP24 übernimmt die Differenz zum Restdarlehen (engl. gap = Lücke)
- Schließt die Lücke zum niedrigeren Zeitwert, der von der Photovoltaikversicherung lediglich erstattet wird
- Übernimmt im Fall eines Totalschadens die Selbstbeteiligung aus der Photovoltaikversicherung mit bis zu 1.000 Euro
- Günstiger Einmalbeitrag für die gesamte Vertragslaufzeit
Durch die konstant sinkenden Preise für Photovoltaik kann es bei finanzierten Anlagen im Schadenfall zu einer erheblichen Finanzierungslücke kommen. Denn sollte die Anlage nach Totalschaden nicht wiederherstellbar sein, zahlt die Photovoltaikversicherung nur den Zeitwert. Und der orientiert sich nicht am ursprünglichen (hohen) Kaufpreis, sondern am aktuellen (niedrigen) Neupreis einer vergleichbaren Anlage.
Das heißt für eine Finanzierung: In der Regel ist der Zeitwert der Photovoltaikanlage wesentlich kleiner als die Restschuld, die noch bei der Bank für die finanzierte Anlage besteht. Die Bank wird im Falle eines Falles den ausstehenden Darlehensbetrag einfordern. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Restdarlehen und dem Zeitwert muss die Eigentümerin oder der Eigentümer der Anlage komplett alleine tragen.
GAP24 übernimmt die Differenz zwischen Restschuld und Zeitwerterstattung, so dass Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer der Photovoltaikanlage keinerlei Kosten tragen müssen.
GAP-Versicherung für finanzierte Photovoltaikanlagen
- Ideale Absicherung von Finanzierungsverträgen
Für Photovoltaikanlagen
- Versicherungssumme entspricht Finanzierungs-/Anschaffungswert
Schließt bei Totalschaden die Lücke zwischen Zeitwert und Restforderung laut Finanzierungsvertrag
- Übernahme der Selbstbeteiligung
Bei Totalschaden, bis max. 1.000 €
- Einmalige Prämie
Keine Abschlussgebühren
- Volle Flexibilität bei Photovoltaikversicherung
Wechsel ist jederzeit möglich
GAP-Versicherung für finanzierte Photovoltaikanlagen
- Ideale Absicherung von Finanzierungsverträgen
Für Photovoltaikanlagen
- Versicherungssumme entspricht Finanzierungs-/Anschaffungswert
Schließt bei Totalschaden die Lücke zwischen Zeitwert und Restforderung laut Finanzierungsvertrag
- Übernahme der Selbstbeteiligung
Bei Totalschaden, bis max. 1.000 €
- Einmalige Prämie
Keine Abschlussgebühren
- Volle Flexibilität bei Photovoltaikversicherung
Wechsel ist jederzeit möglich
Nein, GAP24 sichert nur den Finanzierungsvertrag ab.
Wird bei einem Totalschaden die Anlage wiederhergestellt, übernimmt die Photovoltaikversicherung die Kosten bis zum Neuwert einer neuen Anlage. Der Wiederaufbau ist aber nicht immer möglich – wenn z. B. serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind oder die Anlage auf einem Gebäude errichtet wurde, das nach einem Brand, einem Hochwasser oder einem Erdrutsch nicht mehr existiert. In diesem Fall greift GAP24.
In diesem Fall verlängert sich oder endet GAP24 automatisch ohne Mehr- bzw. Rückbeitrag. Eine Meldung ist nicht erforderlich.
Ja, Sie können die Photovoltaikversicherung jederzeit wechseln.