Die Glasversicherung
- Schutz für Gewerbetreibende vor den finanziellen Folgen von Glasbruch, u. a. an Schaufenstern und Vitrinen.
- Versicherungsumfang individuell anpassbar: von Glas in einzelnen Geschäftsräumen bis zur gesamten Gebäudeverglasung
- Allgefahren-Versicherung: Jeder Glasbruch wird entschädigt (auch durch Feuer), bestimmte Folgekosten werden erstattet
Von Ladengeschäft über Konferenzraum bis Shopping Mall – Glas glänzt überall dort, wo Firmen sich und ihre Produkte modern präsentieren möchten. Woran keine Gewerbe treibende Person gern denkt: Das schicke Material ist empfindlich und kann nicht repariert werden. Es genügt z. B. ein kleiner Kiesel, durch ein vorbeifahrendes Auto ans Schaufenster geschleudert, damit die Riesenscheibe zu Bruch geht. Wenn Glas gebogen oder eingefärbt, mit Diebstahlschutz versehen oder auf andere Art speziell ist, entstehen bei Glasbruch schnell enorme Kosten.
Mit der gewerblichen Glasversicherung schützen wir Sie ganz individuell vor den finanziellen Folgen von Glasbruch.
In unserer Schadenstatistik haben wir erfasst, welche Gefahren am häufigsten Glasbruch in Unternehmen verursachen:
- Fahrlässigkeiten von Mitarbeitenden bzw. Kundinnen und Kunden
- Steinschlag/Steinwurf (vorbeifahrende Kfz, spielende Kinder)
- Schäden durch Einbruch
- Spannungen im Glas
Als versichert gelten in der Regel alle Arten von Scheiben, einschließlich Kunststoffscheiben:
- Isolierverglasungen
- Spiegel
- Glasbausteine
- Künstlerisch bearbeitete Scheiben
- Lichtkuppeln
- Platten aus Glaskeramik (z. B. Cerankochfeld)
Bei größeren Scheiben sowie Sonderverglasungen (z. B. Firmenschilder oder Werbeanlagen) machen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Bis zu jeweils 5.000 Euro erstatten wir für:
- Sonderkosten für das Erstellen von Gerüsten, Einbauhilfen oder die Beseitigung von Hindernissen
- Anstriche, Malereien, Schriftzüge, Verzierungen und aufgebrachte Folien
- Schäden an Umrahmungen, Mauerwerk und Schutzeinrichtungen (z. B. Gitter)
- Schäden an Waren oder Dekorationsmitteln (z. B. durch Splitter hervorgerufene Schäden)
Hohlgläser (z. B. Flaschen oder Skulpturen) können nicht versichert werden.
Kleinere Schäden, z. B. Kratzer in einer Scheibe, zählen nicht als Glasbruch.
Unser Angebot für eine gewerbliche Glasversicherung wird individuell auf Ihre Firma zugeschnitten. Daher können wir keine pauschalen Angaben zur Versicherungssumme machen. Vereinbaren Sie bitte ein unverbindliches Gespräch mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater von Baloise und lassen Sie sich informieren.