Betriebliche Altersvorsorge
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In aller Form abgesichert: unsere betriebliche Altersvorsorge

Freie Wahl bei der Form der Altersvorsorge, je nach Voraussetzungen bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. bei Ihrem Arbeitgeber: 

  • über eine Direktversicherung oder Pensionskasse hohe Renditen sichern 
  • über einen Pensionsfonds – kostenattraktiv für Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber und dadurch gut für Sie 
  • über eine Unterstützungskasse – steuerfreie Entgeltumwandlung ohne strikte Begrenzung Ihre Beitragshöhe.
  • über eine Direktzusage – reduzierte Netto-Belastung durch hohe Steuerersparnis
  • als klassische Rente durch Einmalzahlung mit Aufschubdauer – bei Rentenbeginn garantierte Rente bzw. Kapitalzahlung 
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): später mehr Rente, heute schon weniger Steuern und Abgaben

Sorgenfrei in die Rente zu gehen, ist keine Frage des Zufalls. Sie haben es in der Hand und können durch eine private Altersvorsorge die gesetzliche aufstocken lassen. Das ist nicht nur clever, sondern wichtig, wenn Sie Ihren Lebensstandard von heute auch später genießen möchten. Denn bereits jetzt ist eine Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenkasse festzustellen. Hier hilft nur eine frühzeitige und zusätzlich Vorsorge: privat und betrieblich, also in Zusammenarbeit mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen. Sie können zum Beispiel bei der sogenannten Entgeltumwandlung mit deutlichen Ersparnissen bei Steuern und Sozialabgaben rechnen, indem Sie einen Teil Ihres Gehalts für die Rente ansparen. Bei uns erhalten Sie bzw. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber alle möglichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge: von Direktversicherung über Pensionsfonds bis klassischer Rente.

Formen und Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber fürs Alter vorsorgen – mit hoher Rendite
  • Finanzierungsmethode: Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber überweist die vereinbarten Beiträge für Sie in die Direktversicherung.
  • Reduzierung Ihrer Steuerlast: Ihre Beiträge werden aus Ihrem Bruttoeinkommen entnommen, d.h. Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert sich. 
  • Beiträge befreit von der Sozialversicherung innerhalb bestimmter Grenzen
  • geringere Netto-Belastung: durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist Ihre Netto-Belastung deutlich niedriger. 
  • freie Wahl beim Anlagekonzept: klassische Anlage oder Fondsanlage
  • flexibel an Ihr Leben angepasst: Bei einem Jobwechsel wechselt Ihre Direktversicherung einfach mit oder Sie führen sie privat weiter

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Die renditestarke betriebliche Altersvorsorge
  • Finanzierungsmethode: Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber überweist die vereinbarten Beiträge für Sie an unseren Kooperationspartner.
  • Reduzierung Ihrer Steuerlast: Ihre Beiträge werden aus Ihrem Bruttoeinkommen entnommen, d.h. Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert sich. 
  • Zuwendung zur Pensionskasse befreit von der Sozialversicherung innerhalb bestimmter Grenzen
  • geringere Netto-Belastung: durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist Ihre Netto-Belastung deutlich niedriger. 
  • flexibel an Ihr Leben angepasst: Bei einem Jobwechsel wechselt Ihre Pensionskassenversicherung einfach mit oder Sie führen sie privat weiter

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Kosten sparen durch Übertragung von Versorgungsverpflichtungen
  • Finanzierungsmethode: Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber zahlt im Allgemeinen für die Übertragung einen Einmalbeitrag an den Pensionsfonds
  • mögliche Bilanzbereinigung durch die Übertragung bestehender Versorgungsverpflichtungen auf den Pensionsfonds
  • hohe Kostenersparnis bei Wechsel auf den Pensionsfonds möglich 
  • professionelles Management des Pensionsfonds lagert betriebsfremde Risiken aus
  • Optimierung des Unternehmensratings: Pensionsrückstellungen sind ausgelagert und werden von Ratingagenturen nicht mehr als Fremdkapital bewertet
  • Top-Five-Anbieter: Unser Kooperationspartner gehört zu den besten für betriebliche Altersvorsorge

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Steuerfreie Entgeltumwandlung ohne strikte Begrenzung bei der Beitragshöhe
  • keine Sozialabgaben für Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze
  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gilt für jeden Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin 
  • in der Regel niedrigerer Steuersatz für nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter 
  • lukrativ: Der gesamte Bruttoumwandlungsbetrag fließt in die betriebliche Altersvorsorge
  • Unverfallbarer Rechtsanspruch vom ersten Tag an auf die Versorgungsleistungen, die durch die Entgeltumwandlung finanziert wurden
  • Berufsunfähigkeitsversicherung inkl. Absicherung der Angehörigen optional möglich
  • mögliche Beteiligung Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitgebers an der Finanzierung

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Reduzierte Netto-Belastung durch hohe Steuerersparnis
  • steuerfreie Entgeltumwandlung ohne strenge Begrenzung
  • keine Sozialabgaben für Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze
  • lukrativ: Der gesamte Bruttoumwandlungsbetrag fließt in die betriebliche Altersvorsorge
  • Steuervorteil durch den in der Regel niedrigeren Steuersatz für nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter 
  • extrahohe Sicherheit von Anfang an, z.B. auch bei Insolvenz Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitgebers durch die Rückdeckung unseres Kooperationspartners
  • Unverfallbarer Rechtsanspruch vom ersten Tag an auf die Versorgungsleistungen, die durch die Entgeltumwandlung finanziert wurden
  • hohe Flexibilität durch freie Wahlmöglichkeit zwischen einmaliger und regelmäßiger Umwandlung oder auch einer Kombination.

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Garantierte Rente bzw. Kapitalzahlung gegen Einmalzahlung mit Aufschubdauer
  • Ein einmal erreichtes Guthaben ist für die Zukunft gesichert.
  • Sichere und attraktive Anlage durch unseren Kooperationspartner

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Häufig gestellte Fragen
Wie viel kann ich jährlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen?
  • Beiträge in Höhe von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. 2020 entspricht dies 6.624 EUR.  
  • Beiträge in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Hinweis: Spart die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, gelten folgende Regelungen:

  • Bei neuen Vereinbarungen ab dem 01.01.2019: Sie bzw. er muss 15% des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen.
  • Bei bestehenden Vereinbarungen gilt Vorheriges erst seit dem 01.01.2022
  • Bei Tarifverträgen können Abweichungen von dieser Pflicht vorliegen. 
     
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