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Wie möchten Sie sich versichern? Selbstbeteiligung 150 EUR
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Gut informiert: Die Mopedversicherung
  • Günstige Prämie, auch für junge Leute erschwinglich: ab 49 Euro
  • Bis 100 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal, 15 Mio. Euro je geschädigter Person
  • Teilkasko schützt Sie zusätzlich u. a. bei Schäden am eigenen Moped sowie bei Diebstahl, Brand und Glasbruch: Selbstbeteiligung 150 Euro
Warum ist eine Mopedversicherung wichtig?

Für Mopeds, Kleinkrafträder, Mofas oder Motorroller ist eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Sie wehrt im Schadenfall unberechtigte Forderungen gegen Sie ab und übernimmt dafür auch eventuelle Gerichtskosten. Die Teilkasko springt darüber hinaus bei Schäden am eigenen Fahrzeug ein, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann.

Maximaler Schutz auf Wunsch
Was bringt mir die Teilkasko von Baloise?

Ab einem Zusatzbeitrag von knapp fünf Euro pro Monat versichern Sie mit der Teilkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Moped, z. B. Diebstahl oder Glasbruch. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro.

Häufig gestellte Fragen
Welche Art von Mopeds sind versicherbar?

Mopeds, Mokicks, Motorroller, Kleinkraftrad und Mofa mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern.

Krafträder mit Elektroantrieb wie zum Beispiel Pedelecs, deren Motor eine Nennleistung von vier Kilowatt nicht übersteigt.

Außerdem können mit der Mopedversicherung von Baloise versichert werden: Leichtmofas, S-Pedelecs, Krankenfahrstühle.

Wie lange ist das Versicherungskennzeichen gültig?

In der Mopedversicherung beginnt das Versicherungsjahr immer am 1. März und endet am 28,./29. Februar im darauf folgenden Jahr. Mit den unterschiedlichen Farben kann man auf dem ersten Blick sehen, ob das Kennzeichen aktuell ist. Insgesamt wechseln die Farben zwischen Blau, Grün und Schwarz

Wo und wie erhalte ich mein Versicherungskennzeichen?

Da Mopeds nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden müssen, bekommen Sie das Versicherungskennzeichen zusammen mit der Versicherung bei einer Baloise Agentur in Ihrer Nähe. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch in der Agentur kurz anzurufen und sich nach dem genauen Beitrag zu erkundigen, denn die Prämie muss direkt vor Ort gezahlt werden. Anschließend geht alles sehr schnell: Antrag ausfüllen, bezahlen, Versicherungskennzeichen mitnehmen.

Welche Schäden übernimmt die Haftpflicht-Versicherung?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremdem Eigentum oder anderen Personen bis zu einer maximalen Deckungssumme von 100 Mio Euro. Die max Entschädigung  ist auf 15 Mio Euro je geschädigter Person begrenzt. Sie sorgt aber auch dafür, dass unberechtigte Ansprüche abgewiesen werden.

Welche Schäden übernimmt die Teilkasko-Versicherung?

Die Teilkasko-Versicherung springt bei Schäden am eigenen Moped ein. Hierzu zählen Diebstahl, Glasbruch, Sturm-, Brand- und Hagelschäden sowie Schäden durch Marderbiss und Wildunfälle. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro je Schaden.

Kann eine minderjährige Person eine Mopedversicherung abschließen?

Ja, das ist gemäß dem Taschengeldparagraph §110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) möglich. Ohne Zustimmung einer gesetzlich vertretenden Person, wie beispielsweise einer erziehungsberechtigten Person, kann ein Kind bereits ab dem 7. Lebensjahr einen Kaufvertrag abschließen.

Was passiert, wenn ich mein Moped verkaufe?

Wenn Sie Ihr Moped verkaufen, geht die Mopedversicherung mit allen Rechten und Pflichten an die Käuferin oder den Käufer über. Auch der gezahlte Beitrag geht in diesem Fall an die Käuferin oder den Käufer über.

Übernimmt die Käuferin oder der Käufer die Versicherung nicht, kann der Beitrag gegen Rückgabe des Kennzeichens und des Versicherungsscheins erstattet werden. Die Abrechnung erfolgt nach Kurztarif.

Was passiert bei Verlust des Kennzeichens oder des Versicherungsscheines?

Zeigen Sie den Verlust bei Ihrer Agentur an und lassen Sie sich ein Ersatzkennzeichen aushändigen. Bei Ausgabe eines Ersatzkennzeichens ist eine Gebühr von 5,- Euro zu erheben. Der alte Versicherungsschein oder das Kennzeichen müssen zurückgegeben werden.

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