Wie die Zahlung der Mietkaution erfolgen soll, sollte bereits im Mietvertrag festgehalten sein. Die traditionellen Varianten sind die Barkaution, die Bankbürgschaft und das Mietkautionskonto. In der Regel legen die Vermieter:innen die Zahlungsart fest. Dennoch ist auch die gemeinsame Absprache einer anderen Methode möglich. Eine moderne digitale Alternative stellt die Mietkautionsversicherung dar. Kund:innen erhalten über einen bequemen Online-Abschluss eine kostengünstige Sicherheit für Mieter:innen und Vermieter:innen.
Barkaution
Anders als der Name vermuten lässt, muss bei einer Barkaution das Geld nicht in bar an die Vermieter:innen gezahlt werden. Bei dieser Form der Mietkaution erhalten die Vermieter:innen die Kautionssumme als Überweisung oder in bar. Die Sicherheitsleistung wird von den Vermieter:innen auf einem eigens dafür eingerichteten Konto, beispielsweise einem Mietkautionskonto, sicher hinterlegt. Wichtig: Eine Barzahlung sollte unbedingt schriftlich quittiert werden!
Bankbürgschaft
Die Entrichtung der Mietkaution ist nicht immer einfach – immerhin handelt es sich hierbei meist um einige tausend Euro. Eine Bürgschaft kann hier Abhilfe schaffen. Sie ist eine bargeldlose Form der Mietsicherheit und kann von einer Bank für die Mieter:innen übernommen werden. Die Vermieter:innen erhalten anstelle von Bargeld eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bürgen. Dieser übernimmt im Falle von Mietschäden oder -ausfällen die entstandenen Kosten. Mieter:innen müssen statt der vollen Kautionssumme zum Einzug eine monatliche Gebühr an den Bürgen zahlen. Die Gebührenhöhe beträgt in der Regel rund drei bis sechs Prozent der Bürgschaftssumme. Je nach Bank kann es zu zusätzlichen Kosten kommen. Erst im Schadensfall wird die Kautionssumme fällig. Voraussetzung für eine Bankbürgschaft der Mietkaution ist eine positive Bonitätsauskunft. Dadurch wird die Liquidität der Mieter:innen garantiert.
Mietkautionskonto
Die dritte Möglichkeit im Bunde ist das Mietkautionskonto. Das Konto kann von beiden Parteien angelegt werden. Dabei gibt es zwei gängige Varianten: das Treuhandkonto und das Sparkonto.
Treuhandkonto
Üblicherweise legen die Vermieter:innen das Mietkautionskonto für Mieter:innen an. Bei so erstellten Konten handelt es sich um Treuhandkonten. Die Vermieter:innen sind hier Inhaber des Kontos, jedoch nicht die Eigentümer:in der sich darauf befindlichen Mietkaution. Rechtlich gehört das Geld den Mieter:innen, die auch die Zinsen erhalten. Die Vermieter:innen erhalten nur im Schadensfall Zugriff auf das Geld.
Sparkonto
Entscheiden sich Mieter:innen dazu, selbst ein Mietkautionskonto zu erstellen, so handelt es sich in der Regel um ein Sparkonto. Fast alle Banken bieten diesen Service mittlerweile an. Abgeschlossen wird es wie ein normales Sparkonto, Mietverträge oder ähnliche Unterlagen sind nicht notwendig. Nach Einrichtung des Kontos und Übermittlung der Mietkaution erhalten die Vermieter:innen Zugriff auf das Konto. Dadurch wird eine Abdeckung etwaiger Schadensfälle gewährleistet.
Beide Varianten des Mietkautionskontos bieten eine klare Trennung der Kautionssumme vom restlichen Vermögen beider Parteien. Dadurch wird sichergestellt, dass das Geld im Falle eines Umzugs oder Verkaufs der Immobilie nicht verloren geht.
Wichtig: Bei der Eröffnung eines Mietkautionskontos können gewisse Kosten, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren oder Notarkosten entstehen. Diese Kosten werden in der Regel zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt oder können auch im Mietvertrag festgelegt werden. Die Wahl des Mietkautionskontos hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen ab. Beide Varianten bieten eine sichere und transparente Möglichkeit, die Mietkaution anlegen zu können und im Bedarfsfall auf das Geld zuzugreifen.
Attraktive und moderne Option: die Mietkautionsversicherung
Eine Alternative zu den oben genannten Wegen stellt die Mietkautionsversicherung dar. Das Procedere ähnelt dem der Bankbürgschaft für eine Mietkaution, nur dass hier eine Versicherung die Bürgschaft übernimmt. Anstatt eine Kautionssumme aufzubringen, zahlen die Mieter:innen eine jährliche Prämie an die Versicherungsgesellschaft.
Die Mietkautionsversicherung bietet sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen klare Vorteile:
- Für Mieter:innen: Schneller Online-Abschluss, Finanzielle Flexibilität, jederzeit kündbar
- Für Vermieter:innen: Geringer Verwaltungsaufwand, schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung, zusätzliche Sicherheit durch Bonitätsprüfung des Mieters
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