"Bis dass der Tod euch scheidet" – dieser Erklärung wollen heutzutage längst nicht mehr alle Paare ihr Einverständnis geben. Das Leben miteinander zu teilen, eine gemeinsames Zuhause zu haben und sich gegenseitig abzusichern bleibt für viele Paare jedoch ein zentrales Anliegen. Dafür eignet sich eine Risikolebensversicherung. Diese sollte aber wohl überlegt abgeschlossen werden Der Onlinevergleicher zeigt einem vielleicht den günstigsten Preis für die Absicherung. Was bei einer Aus-zahlung passiert, zeigt sich aber häufig erst, wenn es zu spät ist. Denn die Erb-schaftssteuer benachteiligt vor allem unverheiratete Paare. Der Freibetrag für un-verheiratete Partner beträgt nämlich nur 20.000 Euro. Alles darüber ist steuerpflich-tig. Es gibt jedoch eine einfache Lösung für dieses Problem: die Über-Kreuz-Risikolebensversicherung. Im Gegensatz zum gängigen Modell wird bei der Varian-te über Kreuz ein Vertrag pro Person geschlossen. Auf diese Weise sichern Sie sich steuerliche, aber auch weitere, wichtige Vorteile.
Auch bei der Risikolebensversicherung über Kreuz begünstigt der Vertrag die hinterbliebene Person im Todesfall des Versicherten. Ein wichtiges Detail ist jedoch anders als beim verbundenen Vertrag. Jeder Partner besitzt seinen eigenen Vertrag, der jeweils den anderen Partner absichert Handelt es sich bei dem Begünstigten nicht um den Ehepartner, fällt bei der Variante mit nur einem Vertrag bereits bei der Auszahlung von über 20.000 Euro eine Erbschaftssteuer an – dieser Freibetrag liegt um ein vielfaches höher als die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung im Todesfall. Alles, was über diesem Freibetrag liegt, wird mit bis zu 50 Prozent versteuert. Bei Ehepartnern und nahen Verwandten hingegen liegt diese Grenze mit bis zu 500.000 Euro weitaus höher. Der Vorteil bei der Über-Kreuz-Lebensversicherung: Sie sind zugleich Beitragszahler und Versicherungsnehmer, versichern aber Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin. Sie erben also nichts im juristischen Sinne – entsprechend fällt auch keine Erbschaftssteuer an, ob Sie nun verheiratet sind oder auch nicht.
Das Prinzip einer Über-Kreuz-Risikolebensversicherung ist also im Grunde ganz einfach: Sie und Ihr/e Partner/in versichern sich gegenseitig – also über Kreuz – und schließen jeweils einen Vertrag pro bezugsberechtigter/versicherter Person ab. Ihr Versicherungsberater achtet auf die Erfüllung der formalen Bedingungen und eine lückenlose Versicherung, die Ihnen zugleich alle steuerrechtlichen Vorteile sichert. Neben dem steuerrechtlichen Vorteil bietet Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner/in eine Risikolebensversicherung über Kreuz einen weiteren Vorteil, und zwar sowohl für verheiratete als auch unverheiratete Paare. Während der Vertrag einer einfachen Risikolebensverischerung mit der Auszahlung der Versicherungssumme endet, bleibt bei der Über-Kreuz-Variante einer der beiden Verträge weiterhin bestehen. Dadurch können Sie einen neuen Bezugsberechtigten wählen, zum Beispiel Ihre Kinder. Sollten Sie keine haben, können Sie bei erneuter Heirat auch Ihren neuen Lebenspartner wählen. Die Entscheidung bleibt ganz Ihnen überlassen!
Die Basler bietet die Risikolebensversicherung standardmäßig über Kreuz an und ermöglicht dadurch sowohl unverheirateten als auch verheirateten Paaren mehr Freiheit und steuerliche Vorzüge. Zusätzlich belohnt die Basler den über Kreuz Abschluss mit einem Rabatt, dem sogenannten Partnervorteil. Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen bei der Wahl der zu Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner/in passenden Risi-kolebensversicherung. Melden Sie sich noch heute, denn je jünger Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge.