Prüfen Sie, ob sich die Fenster gut schließen lassen und ob es zugig ist
Zugige Fenster lassen eine Wohnung schnell ungemütlich werden. Das gilt ebenso für alte Fenster mit abgenutzten Scharnieren, mit denen Sie nur Ärger haben werden. Sicher, die Instandhaltung der Fenster liegt beim Vermieter. Alte Fenster weisen jedoch darauf hin, dass es die Vermietung damit eventuell nicht so genau nimmt. Prüfen Sie die Fenster, schauen Sie, ob es an den Rahmen zugig ist und fragen Sie ruhig nach, wie alt die Fenster sind.
Testen Sie die Wasserhähne und den Wasserdruck
In welchem Zustand befinden sich die Armaturen in Küche und Bad? Das lässt sich schnell überprüfen. Vergessen Sie dabei nicht, die Wasserhähne zu betätigen. Wie stark ist der Wasserdruck? Wie lange dauert es, bis das Wasser heiß wird? Solche vermeintlichen Kleinigkeiten sorgen am Ende dafür, dass man im Alltag regelmäßig mit den Augen rollt – ob beim Duschen, Hände waschen oder kochen.
Prüfen Sie - wenn möglich - die Heizungen
Wie gut heizt die Wohnung? Unzuverlässige Heizungen, die gerne einmal ausfallen: das kennen viele von uns und denken nicht gerade freudig daran zurück. Sollten Sie in den kalten Monaten eine Wohnung besichtigen, schalten Sie – wenn möglich – die Heizungen zu Beginn der Besichtigung an, dadurch bekommen Sie einen guten ersten Eindruck zu den Gegebenheiten in der Wohnung. Auch, wie schnell die Räume aufheizen.
Lassen sich die Türen problemlos schließen?
Was für Fenster gilt, gilt auch für Türen. Betrachten Sie zunächst die Haustür: Ist diese robust und lässt sich sicher verschließen? Zieht es eventuell durch die Ritzen? Dann sind die Türen innerhalb der Wohnung dran: Quietschen und knarren die Türen beim Öffnen? Sind die Klinken gut verschraubt oder locker? Lassen sie sich gut durchdrücken? Türen sind zwar schnell geölt und Klinken unproblematisch ausgetauscht, aber besser ist es dennoch, wenn man diese Dinge kurz im Vorfeld testet.
Wie funktioniert eine Mietkautionsversicherung?
Bei einer Mietkautionsversicherung zahlt die Mieterin und der Mieter anstelle einer Kaution eine Prämie an den Versicherer. Im Gegenzug stellt der Versicherer der Vermieterin und dem Vermieter eine Bürgschaft aus, die im Schadensfall die Zahlung der Kaution abdeckt. Die an die Vermieterinnen und Vermiter geleistete Zahlung muss im Anschluss von Mieterinnen und Mietern an den Versicherer zurückgezahlt werden. Nach Mietende kann der Mieter die Versicherung entweder kündigen oder verlängern.
Kann die Vermieterin, der Vermieter eine Mietkautionsversicherung verlangen?
In Deutschland haben die Vermieter das Recht, die Art der Kaution zu bestimmen. Dies kann eine Mietkautionsversicherung oder auch eine Barkaution sein. Die genauen Bestimmungen können jedoch je nach Vereinbarung im Mietvertrag variieren. Es ist ratsam, die Bedingungen des Mietvertrags sorgfältig zu prüfen.
Kann die Vermieterin, der Vermieter eine Mietkautionsversicherung ablehnen?
Wie erwähnt, ist es Vermietern grundsätzlich gestattet, die Art der Mietkaution zu bestimmen. Das bedeutet, dass die Vermieterin, der Vermieter das Recht hat, eine Mietkautionsversicherung abzulehnen und stattdessen zum Beispiel eine Barkaution zu verlangen. Die genauen Bestimmungen können variieren und hängen von den individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag ab.
Kann jeder eine Mietkautionsversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann jede Mieterin, jeder Mieter einer Mietwohnung eine Mietkautionsversicherung abschließen. Allerdings können die genauen Bedingungen und Voraussetzungen je nach Versicherer variieren. Hier handelt es sich allerdings um Standardauskünfte, die auch bei der Anmietung einer Wohnung gegeben werden müssen, wie beispielsweise ein regelmäßiges Einkommen oder eine positive Bonitätsprüfung.
Wann lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?
Eine Mietkautionsversicherung lohnt sich für die Mieterin, den Mieter, die die Kaution nicht in Form einer Barkaution beim Einzug hinterlegen oder ihr gebundenes Kapital anderweitig nutzen möchten. Zudem bietet eine Mietkautionsversicherung Flexibilität, da sie deie Mieterin und den Mieter von der sofortigen Zahlung einer großen Summe befreit.
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