Best Invest Basis für einen wohlverdienten Lebensabend
- Fondsgebundene Rentenversicherung mit Steuervorteilen („Rürup-Rente“) und auf Ihre Risikoneigung abgestimmter Anlage
- Garantierter Rentenfaktor ohne Treuhänderklausel, flexible Auszahlungsphase bis zum 85. Lebensjahr
- Beitrag kann bei entsprechender Vereinbarung bei Berufsunfähigkeit von uns übernommen werden
Renditechancen treffen auf Steuervorteile
Die meisten Menschen haben eine klare Vorstellung davon, wie Sie Ihre Rente verbringen möchten, z.B. indem sie mehr verreisen oder einem neuen Hobby nachgehen. Allein mit der gesetzlichen Rente lässt sich ein solcher bzw. der gewohnte Lebensstandard leider nicht halten. In den achtziger Jahren zahlten drei Arbeitnehmer:innen für einen Rentner:in. Heute sind es nicht einmal mehr zwei Beitragszahler:innen. Dieses Ungleichgewicht wird in Zukunft noch gravierender. Darum hat der Gesetzgeber Steuervorteile für diejenigen vorgesehen, die in eine private, kapitalgedeckte Versicherung einzahlen. Diese Art von privater Altersvorsorge ist umgangssprachlich unter dem Namen „Rürup-Rente“ bekannt geworden.
Unsere Best Invest Basis ist so eine geförderte Basis- bzw. Rürup-Rente. Ihre monatlichen Beiträge können Sie – im Rahmen der geltenden Höchstbeiträge – steuerlich absetzen. Wir legen das Geld renditeorientiert und entsprechend Ihrer individuellen Risikoneigung in Fonds und in Garantievermögen an, und Sie sparen so mit Renditechanen der Kapitalmärkte für Ihre Rente vor.
Unsere „Baloise Best Invest Basis“ ist eine steuerlich geförderte und fondsgebundene Rentenversicherung, und ideal für alle, die sich Sicherheit, Rendite und Flexibilität wünschen:
- frei wählbarer Fondsanteil, d.h. wie viel Sie in Fonds und wie viel in Garantievermögen anlegen möchten
- individuelle Versicherungssumme nach Ihren Wünschen
- flexible Beitragshöhe
- Zuzahlungen ab 250 EUR jederzeit möglich
- auf Wunsch absichern: bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir Ihre Beiträge für Best Invest Basis
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 70.
Der Mindestbeitrag pro Monat beträgt 50 EUR.
Sie erhalten eine lebenslange garantierte monatliche Rentenauszahlung.
Das können Sie individuell vereinbaren. Dabei stehen Ihnen je nach Zeitpunkt diese Optionen zur Auswahl:
Bei Tod vor Beginn der Rente: Wir zahlen – wenn vereinbart – eine einmalige Leistung an die Hinterbliebenen.
Bei Tod nach Rentenbeginn: Wir zahlen – wenn vereinbart – eine Hinterbliebenenrente.
Fondsgebunden bedeutet, dass wir Ihre Versicherungsbeiträge in Fonds angelegen und für Sie verwalten. Sie entscheiden, in welche Fonds wir investieren sollen entsprechend Ihrer persönlichen Risikobereitschaft. Wir beraten Sie hierzu selbstverständlich. Für unsere Fonds erheben wir keine Ausgabeaufschläge.
Sie können zudem jederzeit bestimmen, ob Sie Ihre bereits erworbenen Fondsanteile umschichten (Vermögensumschichtung) oder zukünftig in andere Fonds investieren möchten (zukünftige Beitragsaufteilung). Nutzen Sie gerne unseren FondsChecker, um Fonds zu finden, die zu Ihren Kriterien passen.
Die Anlage in eine fondsgebundene Versicherung eignet sich für alle, die fürs Alter vorsorgen und dabei die Chancen des Kapitalmarktes in Kombination mit den Steuervorteilen einer Rentenversicherung nutzen möchten.
Ja, Altersvorsorgeaufwendungen sind in 2025 nur bis zu einer Höchstgrenze von 29.344 EUR (ledig) beziehungsweise von 56.688 EUR (verheiratet) steuerlich absetzbar. Berücksichtigt werden dabei alle Beiträge zur Altersvorsorge, z.B. auch die zur gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar zuzüglich des Arbeitgeberanteils, oder landwirtschaftliche bzw. berufsständische Versorgungen (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte). Insofern fallen die oben genannten Höchstbeiträge für die genannten Personengruppen effektiv niedriger aus.
Ja, das können Sie. Lassen Sie Ihre Rente dynamisch mit Ihren ggf. steigenden Lebenskostenansprüchen sowie der Inflation entsprechend wachsen. Dafür vereinbaren Sie beispielsweise eine konstante, jährlich Beitragserhöhung. Sie bleiben flexibel, und können auch ein Jahr mal aussetzen und dann im darauffolgenden den Beitrag wieder anheben lassen.
Zusätzlich oder alternativ können Sie einmal pro Jahr eine Zuzahlung leisten. Hierbei sollten Sie nur berücksichtigen, dass die Steuerbefreiung nur bis maximal 25.438 EUR (ledig) bzw. für zusammen veranlagte Ehepaare bis maximal 51.276 EUR gilt.
Ja, die staatliche Förderung kann auf beliebig viele Einzelverträge verteilt werden. Dabei gilt jedoch immer eine Beitragshöchstgrenze von 25.438 EUR pro Jahr pro Person bei Ledigen bzw. von 51.276 EUR, wenn Eheleute zusammen veranlagt werden.
Nein, es besteht kein Kapitalwahlrecht, denn die Gesetzgebung lässt dies nicht zu. Ausgezahlt werden können nur monatliche, lebenslange Rentenleistungen.
Ja, wenn Sie Ihre Rente im Ausland verbringen, erhalten Sie die Leistungen aus der Basisrente trotzdem. Zu beachten ist allerdings, dass eine Steuerpflicht in dem jeweiligen Zielland anfallen kann.
Alle Einzahlungen in die Basisrente genießen besonderen Schutz, d.h. sie sind vor staatlichen Zugriffen geschützt. Im Insolvenzfall ist das Kapital während der Aufbauphase vor Pfändung sicher und muss auch infolge von Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht werden
Sie finden nachfolgend unsere Informations- und Produktblätter rund um Baloise Best Invest Basis („Rürup-Rente“). Weiterhin finden Sie unter Muster-Produktinformationsblätter die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen als Muster. Sie unterstützen Sie dabei, unser Versicherungsanlageprodukt im Hinblick auf mögliche Gewinne, Verluste, Kosten und etwaige Risiken zu verstehen und mit anderen Versicherungen zu vergleichen. Bei Abschluss unserer Basisrente erhalten Sie Ihre personalisierten Produktinformationen ausgehändigt.