Beruf & Finanzen Homeoffice und Versicherung: Alles, was Sie wissen müssen
6. August 2018
Homeoffice hat viele Vorteile, funktioniert aber nur, wenn alles im Vorfeld durchdacht und geplant wird – zum Beispiel in Sachen Versicherung. 

Gewährt der Arbeitgeber ein Homeoffice, heißt das nicht, dass Sie nicht weiterhin Ihre Versicherung haben. Doch die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur bestimmte Arten von Unglücken, die während der Heimarbeit passieren. Darüber hinaus gefällt es nicht jedem Vermieter, wenn die Wohnung auch für dienstliche Zwecke genutzt wird. Wir geben Tipps für Mitarbeiter und Selbstständige, die von zu Hause aus arbeiten.

Alles, was Sie über Homeoffice und Ihre Versicherung wissen müssen

Zählt das Wohnzimmersofa ebenfalls zum Homeoffice? Laut gesetzlicher Unfallversicherung tut es das nicht.

16 Prozent der Arbeitnehmer nehmen eine Regelung für Homeoffice oder mobiles Arbeiten in Anspruch. Neben den Vorteilen wie mehr Freizeit dank wegfallendem Arbeitsweg muss man aber auch einige versicherungstechnische und rechtliche Fallstricke beachten. So deckt die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise nicht alle Schadensfälle, die beim Arbeiten zu Hause entstehen. Zudem kann der Vermieter die dienstliche Nutzung der privaten Wohnung verbieten. Mit etwas Geschick können Mitarbeiter mit Homeoffice-Erlaubnis vom Arbeitgeber und Selbstständige, die ein Zimmer als Büro nutzen, außerdem Steuern sparen.

Welche Versicherungen für Freiberufler wichtig sind

Wo Freiheiten sind, sind auch Risiken. Eine passgenaue Absicherung ist für alle Selbstständigen (nicht nur Freiberufler) deshalb das A und O.

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Bevor Sie Ihren Arbeitgeber um eine Homeoffice-Regelung bitten, sollten Sie die Vor- und Nachteile kennen

Es gibt viele Gründe, die fürs Homeoffice sprechen, dennoch sollte man das Pro und Contra gut abwägen. Ein klassisches Argument für Heimarbeit: Man kann mehr Zeit mit der Familie verbringen. Andererseits können lärmende Kinder von der Arbeit ablenken. Die Befürchtung mancher Arbeitgeber hingegen, ihre Mitarbeiter würden das Homeoffice-Privileg nur zum Faulenzen ausnutzen, hat sich in Studien bislang nicht bestätigt. Tatsächlich führt Telearbeit sogar häufiger zu längeren Arbeitszeiten. Doch Vorsicht: Wenn die Überstunden kein Ende nehmen, wird die Heimarbeit zu einer zusätzlichen Be- statt Entlastung. Mehr zum Thema Burnout finden Sie in diesem Blog-Beitrag

Tipp Nr. 1:

Irgendwann muss man auch mal abschalten können – und das fällt bei einer zu ungenauen Trennung privater und beruflicher Räume schwerer. Berücksichtigen Sie dies, bevor Sie sich fürs Homeoffice entscheiden.

Arbeitsunfälle im Homeoffice: Was deckt die Versicherung ab?

Ist die Entscheidung erst einmal gefallen und hat der Arbeitgeber seine Zustimmung gegeben, gilt es als nächstes, für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Denn die Rechtslage ist klar: Ein Ausrutscher beim Kaffeekochen in der Küche fällt nicht mehr unter die gesetzliche Unfallversicherung. Für alle anderen Unfälle, die eindeutig auf eine mit der Arbeit verbundene Tätigkeit zurückgehen, greift GUV aber auch im Homeoffice.

Tipp Nr. 2:

Unser Tipp: Mit einer privaten Unfallversicherung schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe, denn Sie sind in jedem Falle rundum geschützt.

Des Weiteren sollten Sie das Einverständnis Ihres Vermieters einholen. Denn spätestens dann, wenn die gewerbliche Nutzung einer Wohnung jegliches tolerierbare Maß übersteigt, droht eine Räumungsklage. Da rechtlicher Beistand teuer ist, sollten Sie auf keinen Fall auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten.

Von zu Hause aus arbeiten und Geld sparen – so nutzen Sie die steuerlichen Vorteile von Homeoffice

Ob selbstständig oder Mitarbeiter mit Homeoffice-Regelung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den für berufliche Zwecke genutzten Wohnraum anteilig von der Steuer absetzen, darunter die Miet-, Strom- und Heizkosten sowie die Nebenkosten und zwar bis zu einer Höhe von 1.250 Euro pro Jahr. Dies gilt zum Beispiel, wenn kein eigener Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht. Selbstständige, deren Homeoffice gar der Mittelpunkt der Tätigkeit bildet, können ihre Ausgaben in unbegrenzter Höhe absetzen.

In beiden Fällen muss jedoch eine räumliche Trennung von den privat genutzten Wohnräumen klar erkennbar sein und das Arbeitszimmer muss über eine adäquate Ausstattung verfügen, die Sie steuerlich in voller Höhe geltend machen können. Dazu gehören beispielsweise Schreibtische, Regale, Bürostühle sowie Leselampen.

Tipp Nr. 3:

Die private Unfallversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendung in ihrer Steuererklärung angeben.

Aktualisiert / Verfasst am

06. August 2018

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