Persönliche und betriebliche Risiken können für Freiberufler nicht nur zu kurzfristigen Umsatzeinbußen führen, sondern auch die Existenz gefährden. Sie müssen deshalb ihre Risiken und Bedürfnisse genau abwägen und sich entsprechend absichern. Neben der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Pflege- und Krankenversicherung gibt es eine Reihe wichtiger privater als auch betrieblicher Versicherungen, die Sie umfassend vor Verdienstausfällen schützen.
Ob Sie sich beim Heben einer Kiste einen Bandscheibenvorfall zuziehen oder bei der Auslieferung des Caterings auf einer Eisfläche ausrutschen und sich das Bein brechen: Unfälle im Arbeitsalltag sind schnell geschehen. Als Freiberufler kann Sie ein solcher Unfall jedoch schnell an die Existenzgrenze bringen. Denn wenn Sie nicht arbeiten, verdienen Sie kein Geld. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier die optimale Absicherung für Selbstständige. Sie greift, wenn Sie durch einen Unfall oder aufgrund einer Krankheit zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig werden.
Doch nicht nur Krankheit und Unfälle können Ihre Existenz als Freiberufler schnell bedrohen, auch Schäden am Eigentum Dritter kann hohe Kosten verursachen.
Für den Fall der Fälle:
Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht
Eine ausreichende Haftpflicht ist daher gerade für Selbstständige und Freiberufler das A und O. Sie sollten sich unbedingt auch über eine Betriebshaftpflicht informieren. Denn als Unternehmer haften Sie für verschuldete Schäden – auch für solche, die Ihre Mitarbeiter verursachen! Durch einen Schadenfall kann schnell die Existenz Ihres Unternehmens gefährdet werden. Dieses Risiko besteht immer, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Eine Betriebshaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor Personen-, Sach- und bestimmten Vermögensschäden wie z.B. das Abhandenkommen von Schlüsseln oder das Auslösen von Fehlalarm. Ein weiterer Vorteil der Basler Betriebshaftpflicht: Die Privathaftpflicht ist automatisch mitversichert.
Vermögensschäden aus der geleisteten Arbeit sind im Rahmen der BHV ausgeschlossen. Ergänzend zur Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich deshalb für Freiberufler und Selbstständige, die Beratungsdienstleistungen anbieten, eine Vermögensschadenhaftpflicht. Sie schützt Sie auch dann, wenn eine allgemeine Betriebshaftpflicht nicht mehr greift – beispielsweise durch einen Beratungsfehler, durch den Ihr Kunde Verdiensteinbußen erfährt. Die Basler versichert ausgewählte Risiken im Bereich Vermögensschadenhaftpflicht. Gerne informieren wir Sie zu Ihren Möglichkeiten!
Einen Rundum-Schutz bietet Ihnen unsere Basler ExistenzSicherung, die wir Ihnen hier gerne vorstellen möchten:
Basler ExistenzSicherung für alle Freiberufler
Es gibt viele Gründe, die zur Unterbrechung Ihres Geschäftsbetriebs führen können. Dazu gehören Arbeitsunfähigkeit, eine verordnete Quarantäne aber auch Sachschäden ausgelöst durch Sturm, Wasser oder Feuer. Während einer solchen unvorhergesehenen Unterbrechung laufen die Praxis- bzw. Betriebskosten weiter, jedoch ohne dass Sie Einkünfte erzielen. So müssen Sie weiterhin die Miete für Ihre geschäftlichen Räumlichkeiten tragen und Ihre Mitarbeiter bezahlen. Dies kann schnell Ihre finanzielle Existenz und somit Ihre Freiberufler-Tätigkeit bedrohen!
Mit der Basler ExistenzSicherung lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen! Unsere Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige schützt Sie als Freiberufler vor den finanziellen Folgen:
• Bei einer Unterbrechung Ihres Betriebs erstatten wir die fortlaufenden Kosten.
• Die Versicherungssumme ist frei wählbar.
• Der Beitragssatz bleibt konstant.
• Dreifacher Schutz: Bei Arbeitsunfähigkeit (auch Burnout vereinbar), Sachschäden und Betriebsliquidation.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz als Freiberufler. Unsere Berater vor Ort nehmen sich gerne Zeit für Sie.