Die Zahl der Eheschließungen sinkt. Mehr als jede dritte Ehe wird geschieden. Vielleicht gerade deswegen scheint das Thema „Heiraten“ jedoch umso mehr an Romantik und Glanz gewonnen zu haben. Es wird ein Riesenaufwand und Budget in die Vorbereitungen der Hochzeitsfeier gesteckt – die Hochzeitsbranche boomt. Zwischen all den weißen Tauben, Oldtimern, Candy-Bars, Photo-Boxen, Live-Bands und Blumengestecken kann der Kern der Sache schnell in den Hintergrund rücken: Die Ehe ist ein Vertrag, mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Der dazugehörige Ehevertrag kann deshalb sehr sinnvoll sein. Wann ist das der Fall? Wie sollte er aussehen und was beinhalten?
Die Ehe ist für viele Menschen nach wie vor von großer Bedeutung und eine Herzensangelegenheit, und dennoch kann es ratsam sein, auch mal einen pragmatischen Blick auf das geplante oder geschlossene Bündnis zu werfen. Unter bestimmten Umständen kann es im Scheidungsfall nämlich zu beträchtlichen finanziellen Nachteilen für einen von beiden oder gar für andere Menschen kommen, die man im Voraus hätte verhindern können. Wie das? Mit einem Ehevertrag. Erfahren Sie hier mehr darüber, warum ein Ehevertrag sinnvoll ist, wann man ihn abschließen und was er regeln sollte.
Per Gesetz gründet ein Paar mit der Ehe eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass die Ehepartner ein gewisses Anrecht, auf das Vermögen haben, das beide im Zeitraum der Ehe aufbauen. Die Besitztümer und das Vermögen der Partner vor der Ehe sowie Erbschaften oder Schulden während der Ehe, die nur einen Partner betreffen, sind davon im Übrigen ausgeschlossen. Kommt es jedoch zur Scheidung, wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zu gleichen Teilen auf Mann und Frau aufgeteilt.
Ein Ehevertrag ist deshalb sinnvoll und kann hier abweichende Regelungen zum Zugewinnausgleich, Unterhalt und zum Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) treffen. Eheverträge lassen sich recht flexibel gestalten und im Laufe der Zeit auch ändern. Die dort getroffenen Regelungen haben jedoch tiefgreifende rechtliche sowie wirtschaftliche Folgen und sollten daher immer mit Bedacht und ohne zeitlichen Druck getroffen werden. Jeder Ehevertrag muss zudem von einem Notar beurkundet sein, wobei Regelungen, die einen Partner wesentlich übervorteilen, von einem Gericht auch für ungültig erklärt werden können.
Je unterschiedlicher die finanziellen Verhältnisse des Ehepaares sind, desto relevanter wird ein Ehevertrag. Durch eine alternative Regelung zum Zugewinnausgleich kann der besserverdienende Partner beispielsweise verhindern, dass er zu große finanzielle und dauerhafte Einbußen auf sich nehmen muss. Auf der anderen Seite kann jedoch auch der finanziell deutlich schlechter gestellte Partner dafür sorgen, dass er im Scheidungsfall z.B. trotz langer Kinderbetreuungszeiten finanziell abgesichert ist.
Auch für Unternehmer und Selbstständige kann es besonders sinnvoll sein, auf eine vertragliche Regelung der Vermögensverhältnisse zu bestehen. Denn ob eine Ehe scheitert oder nicht, sollte nicht ausschlaggebend für den Erfolg oder gar das Fortbestehen eines Unternehmens sein. Das heißt nicht, dass der Partner, der keine Anteile am Unternehmen hält, schlechter gestellt wird – es gibt vielerlei Möglichkeiten, einen Ehevertrag zu gestalten, der für beide Seiten passt, ohne dass ggf. Mitarbeiter durch eine Scheidung gefährdet werden. Zudem ist ein Ehevertrag auch immer dann sinnvoll, wenn Partner mit unterschiedlichen Nationalitäten heiraten. Hierbei wird im Ehevertrag festgehalten, welches Recht im Falle einer Trennung zur Anwendung kommt, was den bürokratischen Aufwand dramatisch senken kann.
Umgekehrt bringt ein Ehevertrag wenig Vorteile, wenn beide Eheleute angestellt sind, ein relativ ähnliches Einkommen und keine Kinder haben. Auch wenn Kinder da sind, beide Partner jedoch beruflich gleichermaßen zurückstecken und so ein ähnliches Einkommen erwirtschaften, macht es kaum Sinn, einen Ehevertrag zu unterzeichnen. In diesem Fall reichen die gesetzlichen Regelungen meist aus, um eine gerechte Scheidung zu ermöglichen. Wider Erwarten sind auch Schulden kein Grund, einen Ehevertrag abzuschließen. Durch die Heirat und die Zugewinngemeinschaft haften die Eheleute nicht für Schulden, die nur einen der Partner (also nicht gemeinsam geschlossene Verträge) betreffen.
Im Rahmen eines Ehevertrags können Zugewinne aus Unternehmens- und Immobilienerträgen genauso modifiziert werden wie Unterhaltszahlungen, die an die Ehedauer und die Anzahl der Kinder angepasst werden können. Auch ein kompletter Ausschluss des Zugewinnausgleichs, die sogenannte Gütertrennung, ist möglich.
Ein weiterer Punkt, der vertraglich geregelt werden sollte, sind Rentenansprüche und Altersvorsorge der Partner. Erwirbt ein Ehepartner während der Ehe deutlich weniger Rentenansprüche, so könnte er im Falle einer Trennung auf die Rentenansprüche des Partners angewiesen sein. Auch dies kann vertraglich geregelt werden. So lässt sich sicherstellen, dass für beide Partner eine faire Lösung gefunden und beispielsweise die Kindererziehung ausreichend gewürdigt wird.
Bei binationalen Ehen ist wie bereits erwähnt auch die Festlegung des im Falle einer Scheidung geltenden Rechts relevant. Dies ist eine wichtige Säule, um eine mögliche Trennung schnell, berechenbar und unkompliziert zu gestalten.
Ein Ehevertrag kann auch zur Festlegung der Erbfolge unter den Ehepartnern sinnvoll sein. Häufig wird beispielsweise die Regelung getroffen, dass der Zugewinnausgleich nur im Todesfall des Ehepartners bestehen bleibt, damit keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss.
Die Kosten für einen Ehevertrag basieren auf den Gebührensätzen für Notare und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Grundlage für deren Berechnung bildet der sogenannte Geschäftswert des Ehevertrags. Dieser setzt sich aus dem ermittelten Vermögen abzüglich der Schulden beider Ehegatten zusammen. Ein Ehepaar, welches beispielsweise über ein Vermögen von rund 80.000 Euro verfügt, muss dabei mit Kosten von mindestens 530 Euro für einen Ehevertrag rechnen.
In puncto Kosten ist es also definitiv sinnvoll, möglichst früh einen Ehevertrag abzuschließen, da das Vermögen in der Regel mit den Jahren anwächst.
Sie sehen, es kann viele größere und kleinere Dinge zwischen zwei Partnern geben, die ein Ehevertrag sinnvoll regeln kann – und im besten Fall… wird man ihn nie brauchen! :)
Wertvolle Tipps zur Regelung des gemeinsamen Lebens für unverheiratete Paare finden Sie übrigens in unserem Blog-Artikel Paare ohne Trauschein: individuelle Verträge mindern Benachteiligung.
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31. Juli 2018